Gestern kam eine Mandantin zu mir und fragte mich, ob irgendjemand in ihrem Bekanntenkreis eine Bürgschaft eingehen solle. Inhaltlich ging es wohl darum, dass eine Tochter für einen Kredit des Vaters bürgen sollte, weil er nicht kreditwürdig ist und ohne die Bürgschaft daher den Kredit nicht bekommt. Was soll man da raten? Mal überlegen, was der weise König Salomon aus der Bibel zu diesem Thema dachte.
Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet.
Mit einer Bürgschaft nach § 765 BGB verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Der „Dritte“ wäre hier als der nicht kreditwürdige Vater.
Salomon 11:15
Wer für einen andern Bürge wird, der wird Schaden haben; wer sich aber vor Geloben hütet, ist sicher.
Nach § 767 BGB haftet der Bürger neben der Hauptforderung auch für die dem Gläubiger von dem Hauptschuldner zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung. Zwar gehen nach § 774 BGB die Forderungen des Gläubigers gegen den Schuldner auf den Bürgen über, wenn der Bürge an den Gläubiger gezahlt hat. Doch was nützt dem Bürgen das, wenn der Schuldner offenkundig zahlungsunfähig ist?
Salomon 22:16
Sei nicht bei denen, die ihre Hand verhaften und für Schuld Bürge werden. Da die Geschichte einer Bürgschaft nicht immer so gut ausgeht wie in der „Die Bürgschaft – Friedrich Schiller“ Bürgschaft von Schiller kann daher abstrakt nur der Rat lauten:
Wenn es keinen triftigen Grund für eine Bürgschaft gibt, sollten Sie es lassen. Und sich nicht aus emotionalen Gründen zur Abgabe einer Bürgschaft verpflichtet fühlen oder gar drängen lassen.