Erbrecht: Hof in Altengamme zu verkaufen nach Höfeordnung

Von dem Amtsgericht Bergedorf ist für den 30.07.2010 die Versteigerung des Grundstückes Lüttwetter 5, 21039 Hamburg anberaumt worden. Das Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus und 5 Gewächshäusern und hat eine Größe von 10.220 qm. Es hat laut Gutachten einen Verkehrswert von EUR 235.000. Für ein Gebot ist u.U. – auf Antrag des betreibenden Gläubigers – eine Sicherheit in von 10 %  des Verkehrswertes (hier: EUR 23.500) zu leisten. Im Grundbuch ist eingetragen: Hof gemäß der Höfeordnung Was ist heißt denn das, mag man sich den jetzt fragen. Und überlegen, ob man dann überhaupt kaufen will.

Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das geschichtlich auf die Erbschaftsregelungen der Sachsen zurückgeht, wonach der im Familienbesitz befindliche Bauernhof ungeteilt an den ältesten männlichen Erben gehen musste Anerbenrecht. Das klingt jetzt aber hinderlicher als es sein muss. Ein Abweichen von der Höfeordnung ist heute problemlos möglich, es erfordert aber, dass der entsprechende Grundbucheintrag vor dem Eintritt des Erbfalls zur Löschung gebracht wird. Hierfür reicht eine Bewilligung in notarieller Form und ein Antrag an das Grundbuchamt aus. Sofern Sie an diesem Grundstück, aber nicht an der Erbfolge nach der Höfeordnung interessiert sind, ist diese Eintragung daher kein Hindernis.

Erbrecht: Hof in Altengamme zu verkaufen nach Höfeordnung was last modified: Oktober 28th, 2015 by Kai Breuning

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