Sind verweigerte Mindestlöhne strafbar? ob verweigerte Mindestlöhne strafbar sind. Wir haben uns neulich einmal mit der Frage beschäftigt,
In dem Urteil vom 29.06.2010 in dem Verfahren 21 Ns 17/09 hatte das Gericht sich mit dieser Frage auseinandersetzen müssen, weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte. Das Landgericht Magdeburg bewertete das Unterschreiten eines allgemein verbindlichen Mindestlohns erstmals als Straftat – nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit des Lohndumpings wurde damit begründet, dass den Sozialkassen Beiträge in Höhe von 69 000 Euro vorenthalten wurden. Wir gehen davon aus, dass sich diese Rechtsauffassung nun auch an weiteren Gerichten durchsetzen wird. Für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich wird damit vielleicht eine Verbesserung ihrer Situation einhergehen. Aber auf jedem Fall kann jedem Arbeitgeber, der im Mitarbeiter im Niedriglohnbereich beschäftigt nur dringend angeraten werden werden zu prüfen, ob es einen für ihn maßgeblichen Tarifvertrag mit Mindestlöhnen gibt. Weil hier sonst empfindliche Strafen – u.U. sogar Haftstrafen – drohen können.