Erbrecht – Testamente immer eindeutig formulieren

Dem Grunde nach sollte es nicht so schwer sein, seinen letzten Willen zu formulieren. Man überlegt sich, was nach dem eigenen Tod gelten soll und schreibt genau das auf. Klingt einfach, ist es aber offensichtlich nicht immer.

in Erblasser hatte in seinem Testament bestimmt, dass sein gesamtes Vermögen an seine Lebensgefährtin oder an die gemeinsame Tochter gehen sollte. Natürlich kam es im Nachfolgenden zu einem Streit über das Erbe. In der ersten Instanz wurde das Testament mit der Begründung für unwirksam erklärt, dass die Erbeinsetzung nicht hinreichend eindeutig sei.

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat jedoch dann in seinem Urteil 1 ZBR 229/97 entschieden, dass das Testament tatsächlich wirksam sei. Der Testierende habe es nur unmöglich formuliert. In dem Testament stehe – nach Auffassung der Richter – erben soll die Lebensgefährtin, ersatzweise (falls sie vor dem Mann stirbt) die Tochter.

Ob dies tatsächlich der Wille des Erblassers war oder nicht, wird sich nicht mehr aufklären lassen. Ihn kann man naturgemäß nicht mehr fragen. Alle Beteiligten, insbesondere die Mutter und die Tochter, werden mit dieser Auslegung leben müssen, weil das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Und so ist es so häufig im Leben und manchmal auch danach, dass wenn zwei sich streiten, ein Dritter entscheidet. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Hinterbliebenen, die Menschen die Sie lieben und die Sie in Ihrem Testament bedenken wollen, sich anschließend streiten (müssen), dann tun Sie sich und Ihnen einen Gefallen und sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament eindeutig und unmissverständlich formuliert ist.

Erbrecht – Testamente immer eindeutig formulieren was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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