Rendezvous mit Joe Black – Anwaltskanzlei in Bergedorf

In dem Film “Rendezvous mit Joe Black“ mit Brad Pitt und Anthony Hopkins spielt Brad Pitt den leibhaftigen Tod. Und in seiner menschlichen Form nimmt er in einer Szene die Rolle einen Finanzbeamten ein und meint lakonisch: Zwei Dingen kann man nicht entgehen: Dem Tod und der Steuer

Die Steuern
Das soll heute nicht unser Thema sein. Diesen Part übernehmen für uns in Kürze die „Steuerberater Schütte“Steuerberater Schütte, die Ihnen auch vor Ort in Bergedorf und überregional gern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die Frage nach dem Tod und seinen – rechtlichen – Folgen bringt uns zu der Vorfrage: Was ist der Tod?
Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren erahnen. Im ersten Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit  definiert, im zweiten Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn).

Das Sterben ist ein Prozess und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen. Der Tod ist der Zustand eines Organismus nach der Beendigung des Lebens und nicht zu verwechseln mit dem Sterben und Nahtoderfahrungen, die ein Teil des Lebens sind. Wir lernen daraus, dass sich die Mediziner und die Philosophen nicht ganz sicher sind, was der Tod ist bzw. wann er eintritt. Damit lassen sie den Juristen dann etwas allein. Im deutschen Recht gibt es (daher?) keine gesetzliche Definition des Todes. Einen Ansatzpunkt kann man in § 3 TPG finden. In der Praxis wird ein Mensch dann als tot angesehen, wenn ein Arzt ihn für Tod erklärt und einen Totenschein ausstellt.
Das ist zwar dogmatisch nicht nicht sauber, hilft aber in der weiteren rechtlichen Behandlung ungemein.

Rechtliche Bedeutung
Mit dem Tod eines Menschen tritt der Erbfall ein. Jeder Mensch hat immer irgendetwas zu vererben. Und jeder Mensch hat einen Erben. Manchmal ist es nur leider nicht ganz einfach zu wissen, wer das ist. Mit dem Erbfall gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers automatisch gemäß § 1922 BGB den oder die Erben über. Ob die Erbfolge dabei kraft Gesetze, aufgrund eines Testamentes oder aufgrund eines Erbvertrages erfolgt ist dabei rechtlich egal. Gleichgültig ist auch, ob der Erbe hiervon überhaupt etwas weiß. Letzteres ist allenfalls für die Frage einer möglichen „Erbausschlagung“ von Bedeutung.

Todeszeitpunkt
Weil die Wirkungen nach § 1922 BGB (Universalsukzession) automatisch eintreten, kann es Fälle geben, in denen der Todeszeitpunkt wichtig ist. Weil sich die Erbfolge ändern kann, wenn ein möglicher Erbe den anderen auch nur um eine Sekunde überlebt. Dies war z.B. in einem Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm – 15 W 120/95 – zu entscheiden hatte, so. Dort starb ein verheirateter Vater mit seinen beiden Kindern bei einem Verkehrsunfall. Zu klären war, ob nun die Ehefrau alleine oder mit den Geschwistern des verstorbenen Ehemannes geerbt hatte. Hätten die Kinder ihren Vater auch nur um eine Sekunde überlebt wären sie aus den dargelegten Gründen zunächst Miterben nach dem Vater geworden. Und nach dem Tod der Kinder wäre die Ehefrau (und Mutter) Alleinerbin. Mit einem rechtsmedizinischen Gutachten musste daher der sekundengenaue Todeszeitpunkt der Unfallopfer festgestellt werden. In diesem Fall war es so, dass alle drei gleichzeitig gestorben sind. Aus diesem Grund erbte daher hier die Ehefrau nicht allein sondern zusammen mit den Geschwistern des Ehemannes.

Rendezvous mit Joe Black – Anwaltskanzlei in Bergedorf was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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