Arbeitsrechtliche Stolperfallen im Familienrecht – Wenn das Arbeitszeugnis zum Zankapfel wird

Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich ja eigentlich im ganz anderen Fahrwasser unterwegs. Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt – das sind die Themen, die meinen Alltag bestimmen. Aber hin und wieder, da schwappt auch mal ein Fall aus dem Arbeitsrecht auf meinen Schreibtisch.

Und zwar immer dann, wenn es zwischen Eheleuten knallt, die beruflich verbunden sind.

Besonders heikel wird es, wenn einer der Partner beim anderen gestellt ist. Dann sind Abmahnungen, Kündigungen, Gehaltsstreitigkeiten und eben auch die leidige Zeugniserteilung plötzlich brandaktuell.

Wenn „wohlwollend“ nicht reicht – Ein Blick auf das Dilemma des Arbeitszeugnisses

Und genau da sind wir bei einem Thema, das mich neulich wieder einmal beschäftigt hat: Das Arbeitszeugnis.

Ein Thema, das oft unterschätzt wird, aber gerade in Trennungssituationen hochkocht.

Denn was passiert, wenn der Ex-Partner, der gleichzeitig der Arbeitgeber ist, sich plötzlich querstellt und das wohlverdiente Zeugnis verweigert oder mit unliebsamen Formulierungen spickt?

Der Artikel „Versprochenes Arbeitszeugnis kann gerichtlich erzwungen werden“ des Spiegel hat mich da wieder einmal auf den neuesten Stand gebracht.

Denn auch wenn man meint, man hätte alles schon gehört und gesehen, gibt es immer wieder neue Urteile und Entwicklungen.

Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis – Gesetzliche Grundlagen und ihre Tücken

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO) .

Dieses Zeugnis muss klar, verständlich und wohlwollend formuliert sein. Aber was bedeutet „wohlwollend“ konkret? Und was, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein solches Zeugnis auszustellen?

Genau das war der Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt wurde.

Der Arbeitgeber hatte sich verpflichtet, ein „wohlwollendes Zeugnis“ zu erteilen, kam dieser Verpflichtung aber nicht nach. Das Gericht musste entscheiden, ob diese Verpflichtung vollstreckbar ist.

Zwangsvollstreckung bei verweigertem Arbeitszeugnis – Geht das?

Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass in diesem Fall die Zwangsvollstreckung möglich ist, da die Formulierung im arbeitsgerichtlichen Vergleich hinreichend klar war. Zwar sei die Formulierung „wohlwollendes Zeugnis“ für sich unbestimmt und insoweit nicht vollstreckbar. Dennoch ergebe sich ein vollstreckbarer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der Vergangenheit allerdings klargestellt, dass eine Zwangsvollstreckung nicht möglich ist, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis zu erteilen, dessen Inhalt einer bestimmten »Notenstufe« entsprechen soll (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2017, Aktenzeichen: 9 AZB 49/16).

Heißt auch: Wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis auszustellen oder ein Zeugnis ausstellt, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann man ihn dazu zwingen. Im schlimmsten Fall sogar mit Zwangsgeld oder – wie der Artikel im Spiegel andeutet – mit Haft.

Arbeitsrecht und Familienrecht – Eine brisante Mischung

Wie gesagt, solche Fälle landen nicht oft auf meinem Schreibtisch.

Aber wenn, dann ist die Gemengelage oft besonders kompliziert.

Denn neben den arbeitsrechtlichen Fragen spielen dann auch noch die emotionalen Verwicklungen der Trennung eine Rolle.

Da ist es gut, wenn man einen kühlen Kopf behält und sich auf die Fakten konzentriert.

Mein Tipp: Holen Sie sich Rat vom Fachmann!

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, rate ich Ihnen dringend, sich Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu holen.

Gerade wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Ex-Partner geht, ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten genau zu kennen und auszuschöpfen.

Und da ich selbst ja nun nicht der Arbeitsrechtsexperte bin, kann ich Ihnen meinen Bürogemeinschaftskollegen empfehlen: Herr Thiess von der Kanzlei Templin+Thiess ( https://www.templin-thiess.de/ ) ist ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet, und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

So können Sie sicher sein, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie am Ende das Zeugnis erhalten, das Ihnen zusteht.

Arbeitsrechtliche Stolperfallen im Familienrecht – Wenn das Arbeitszeugnis zum Zankapfel wird was last modified: März 7th, 2025 by Ralf Römling

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