Elternzeit bei Krankheit des Kindes: Rechte, Pflichten und gesellschaftliche Realität

 

Als Fachanwalt für Familienrecht möchte ich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fehlzeiten aufgrund der Erkrankung eines Kindes erläutern und einige Beobachtungen aus der Praxis teilen.

Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise

Wenn ein Kind erkrankt und betreut werden muss, haben Eltern das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit.

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 45 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie in § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Folgende Schritte sind zu unternehmen:

 
  1. Gegenüber dem Arbeitgeber:
    Unverzügliche Mitteilung über die Erkrankung des Kindes (§ 5 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz)
    -Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wenn vom Arbeitgeber gefordert
  2. Gegenüber der Krankenkasse:
    – Beantragung des Kinderkrankengeldes gemäß § 45 SGB V
    – Einreichung einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung

 Anspruchsdauer

Für die Jahre 2024 und 2025 gilt eine Sonderregelung gemäß § 45 Abs.

2a SGB V:

  • Gesetzlich Versicherte können pro Kind und Jahr bis zu 15 Arbeitstage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen

  • Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind

  • Die Gesamtzahl der Tage ist auf 35 Arbeitstage pro Jahr begrenzt (bei Alleinerziehenden 70 Tage)

Ab 2026 gilt wieder die Standardregelung nach § 45 Abs. 2 SGB V:

  • 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr

  • 20 Arbeitstage für Alleinerziehende

  • Maximal 25 bzw. 50 Tage insgesamt pro Jahr

Besondere Regelungen

  • Neu ab 2024: „Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme“ ohne gesetzlich vorgegebene Höchstanspruchsdauer (§ 45 Abs. 2b SGB V)

  • Für privat krankenversicherte Eltern gelten die Regelungen des jeweiligen Versicherungstarifs

  • Beamte erhalten aufgrund des Alimentationsprinzips weiterhin ihr volles Gehalt

Relevanz für gerichtliche Entscheidungen

Für Familiengerichte kann die tatsächliche Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung von Betreuungsmodellen sein, insbesondere im Kontext des § 1671 BGB bei Entscheidungen über das Sorgerecht oder die Aufenthaltsbestimmung.

Als Fachanwalt für Familienrecht rate ich Eltern, sich dieser Thematik bewusst zu sein und im Interesse des Kindeswohls eine wirklich gleichberechtigte Aufteilung der Betreuungsaufgaben anzustreben, wie es auch dem Grundgedanken des § 1626 BGB zur gemeinsamen elterlichen Sorge entspricht.

Elternzeit bei Krankheit des Kindes: Rechte, Pflichten und gesellschaftliche Realität was last modified: Februar 19th, 2025 by Ralf Römling

Sie vermissen ein spezielles Thema? Dann mailen Sie uns!!