Heute konnte man bei Spiegel Online einen interessanten Artikel über Frauenhäuser im allgemeinen und in der Region Hamburg / Schleswig-Holstein im besonderen lesen. Sparmaßnahmen in Schleswig-Holstein Der Fluchttourismus ist dem Ministerium jedoch ein Dorn im Auge – aus Kostengründen. „Schleswig-Holstein ist auf Dauer finanziell nicht in der Lage, reichere Bundesländer zu entlasten.“ Der Vorwurf bezieht sich in erster Linie auf Hamburg. Von dort aus, so heißt es im Ministerium, suchten viele Schutzbedürftige das nahe an der Stadtgrenze gelegene Frauenhaus Wedel auf. In Schleswig-Holstein gibt es 16 Frauenhäuser – zwei davon sollen Ende 2011 im Zuge von Sparmaßnahmen geschlossen werden. „Der Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder darf nicht an den Landesgrenzen enden“, klagt eine Mitarbeiterin einer betroffenen Einrichtung. Ich habe mir aufgrund des Artikels einmal in Google Maps angesehen, wo eigentlich in unserer Nähe Frauenhäuser sind. Offenbar befinden sich die Frauenhäuser im Umkreis von Bergedorf tatsächlich alle auf dem schleswig-holsteinischen Gebiet. Hier dreht sich einmal die Infrastrukturversorgung der Metropole und die Abwanderung in den Speckgürtel um. Für die tatsächlich betroffenen ist die in mehrfacher Hinsicht bitter. Neben dem harten menschlichen Schicksal müssen sie auch noch mit den Gegebenheiten an einem anderen Wohnort – einem anderen Bundesland – zurecht kommen. Wobei dies natürlich in Fällen wie diesen für die Betroffenen häufig gar nicht so wichtig ist. Soweit es „nur“ um die Beziehung Mann / Frau geht kann man dies durch einen Umzug ins Unbekannte häufig lösen. Ggf. kann man hier mit Hilfe eines Anwaltes Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen um Kontakt zwischen dem Täter und dem Opfer zu vermeiden. Schwieriger ist dies, wenn Kinder betroffen sind. Hier muss ggf. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder auf die Frau übertragen werden, damit der Mann dem Umzug nicht wiedersprechen kann. Auch muss geklärt werden, wie der Umgang zwischen Vater und Kind ausgestaltet wird. Hierbei ist anzumerken, dass der Umgang nur schwer vollständig ausgeschlossen werden kann. Wenn das Zusammentreffen zwischen den Eltern aufgrund von Gewaltproblemen vermieden werden muss kann man z.B. überlegen, ob dies mit sogenanntem https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuter_Umgang“>betreutem Umgang geregelt werden kann. In harten Fällen, in denen durch den Umgang das Wohl des Kindes verletzt zu werden droht kann u.U. auch der Umgang vollständig ausgeschlossen werden. In jedem Fall sollten ein Opfer sich in Fällen nicht scheuen Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen.
Doch für das notorisch klamme Schleswig-Holstein sind Gewaltopfer wie Sarah zum Problem geworden. „30 Prozent der Frauen, die in unseren Frauenhäusern Schutz suchen, kommen aus anderen Bundesländern“, sagt ein Sprecher des Ministeriums für Gleichstellung. Die Frauen legen bewusst Hunderte Kilometer zurück oder fliehen gezielt in Großstädte, um ihren gewalttätigen Partnern entkommen zu können.
Familienrecht – Frauenhäuser = Helfer in Not
Familienrecht – Frauenhäuser = Helfer in Not was last modified: September 15th, 2021 by