Familienrecht: Kinderbetreuung und nachehelicher Unterhalt

Aufgrund unseres Artikels nachehelicher Unterhalt – Ehe als Schaden
wurde ich bereits jetzt mehrfach gefragt, ob das auch in dem konkreten Fall so gelte bzw. wie Kinder hier mit reinspielen. Der konkrete Fall ist naturgemäß immer unterschiedlich. Die Frage, wie Kinder mit in die nacheheliche Unterhaltspflicht für den geschiedenen Ehegatten einfließen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch in diesem Jahr ein einem Grundsatzurteil bereits einmal entschieden.

Nach dem früheren Recht hätte die Frau bis zum 8. Lebensjahr des Kindes gar nicht und bis zum 15. nur halbtags arbeiten müssen. Dieses „Altersphasen-Modell“ gehört nun der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat die Rechtslage grundlegend umgestaltet. Laut BGH sind vor allem die Betreuungsmöglichkeiten entscheidend für die Frage einer Verlängerung des Anspruchs. Sind diese vorhanden, müssen sie ab dem dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Der Elternteil kann sich nicht darauf berufen, das Kind ausschließlich selbst betreuen zu wollen. Der Unterhalt, der gemäß § 1570 BGB für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, kann künftig entfallen – wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Der BGH gab in seinem „BGH XII ZR 74/08Urteil vom 18. 3. 2009 – XII ZR 74/ 08 dem Vater eines Siebenjährigen Recht, der keinen „Betreuungsunterhalt“ mehr an seine Ex-Frau zahlen will.

Daneben sind aber auch die Dauer der Ehe und vor allem die Rollenverteilung maßgeblich: Hat sich ein Ehepaar darauf geeinigt, dass die Frau auf den Beruf verzichtet und sich um die Kinder kümmert, kann sie – im Vertrauen auf die Absprache – nach einer Scheidung deutlich länger Unterhalt für die Kinderbetreuung fordern als in einer Doppelverdiener-Ehe.

Dieser Fall unterscheidet sich von dem in Ehe als Schaden dargestellten Unterhaltsanspruch. Hier geht es um nachehelichen Betreuungsunterhalt, der gezahlt werden muss, weil der geschiedene Ehegatte das minderjährige Kind betreut. Dort ging es um den nachehelichen Unterhalt der gezahlt werden muss, weil der Ehegatte durch die Ehe eigene zukünftige Einkommensnachteile erleidet. In beiden Fällen zeigt sich aber, dass die Rechtsprechung die vom Gesetzgeber gewollte Verschärfung der Anforderung an den Unterhaltsberechtigten mit trägt und in den Urteilen umsetzt. Hierdurch können alte Unterhaltstitel u.U. abgeändert werden. Bzw. in neuen Fällen die nachehelichen Unterhaltsforderung abgewehrt oder deutlich eingegrenzt werden.

Familienrecht: Kinderbetreuung und nachehelicher Unterhalt was last modified: September 20th, 2021 by Kai Breuning

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