Nicht verheiratet, aber trotzdem Rechte? Wenn Trennung teuer wird

Viele Paare entscheiden sich heutzutage bewusst gegen die Ehe.

Der Gedanke dahinter: Keine rechtliche Bindung, mehr Freiheit, unkompliziertere Wege im Falle einer Trennung.

Doch was passiert, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft endet und plötzlich finanzielle Forderungen im Raum stehen?

Können Partner nach der Trennung Ausgleichszahlungen verlangen oder gar Schenkungen zurückfordern?

Die Antwort ist leider oft ernüchternd. Anders als bei der Ehe gibt es für die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine speziellen gesetzlichen Regelungen bezüglich des Vermögensausgleichs. Die Rechtsprechung geht hier von einem sogenannten Abrechnungsverbot aus.

Was bedeutet Abrechnungsverbot?

Das Abrechnungsverbot bedeutet, dass Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach der Trennung grundsätzlich keine Ansprüche auf Ausgleich von Vermögensmehrungen haben, die während der Beziehung entstanden sind.

Dies gilt auch dann, wenn ein Partner während der Beziehung unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt im Betrieb des anderen mitgearbeitet hat oder sonstige Leistungen erbracht hat, die dem anderen Partner zugutegekommen sind.

Die Gerichte begründen dies damit, dass die Partner sich bewusst gegen die Ehe entschieden haben und damit auch gegen die damit verbundenen güterrechtlichen Regelungen. Sie haben sich also bewusst für ein Leben entschieden, in dem jeder für sich selbst wirtschaftlich verantwortlich ist.

Ein korrigierender Eingriff ist laut Rechtsprechung nur dann gerechtfertigt, wenn dem Leistenden die Beibehaltung der durch die Leistung geschaffenen Vermögensverhältnisse nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist.

Auszugleichen sind damit nur solche Leistungen, denen nach den jeweiligen Verhältnissen eine besondere Bedeutung zukommt.

Der Fall der teuren Ohrringe

Ein besonders anschauliches Beispiel für die Konsequenzen des Abrechnungsverbots liefert ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2023, Az. 2-25 O 127/22).

In diesem Fall hatte ein Mann seiner Partnerin während einer etwa eineinhalbjährigen Beziehung eine American Express Platinum Kreditkarte überlassen, die diese mit über 100.000 Euro belastete. Zudem hatte er ihr teure Reisen, Einkäufe bei Chanel und Diamant-Ohrringe geschenkt. Nach der Trennung forderte er von ihr gut 200.000 Euro sowie die Rückgabe der Diamant-Ohrringe.

Das Gericht wies die Klage ab. Es argumentierte, dass die Überlassung der Kreditkarte nicht als Darlehen nachgewiesen sei und ein Widerruf der Schenkungen mangels „groben Undanks“ nicht möglich sei. Ein grober Undank liege nicht schon dann vor, wenn ein Partner die nichteheliche Lebensgemeinschaft verlässt, sondern es müsse eine schwere Verfehlung des Beschenkten vorliegen, die eine mangelnde Dankbarkeit erkennen lässt.

Das Gericht berücksichtigte zudem, dass die Geschenke einem luxuriösen Lebensstil entsprangen, der für beide Parteien üblich war. Die Ausgaben seien nicht von großer finanzieller Anstrengung des Klägers oder einer Notlage der Beklagten geprägt gewesen. Es handelte sich um Konsumausgaben im Hier und Jetzt, die nicht auf die Zukunft ausgerichtet waren.

Was lernen wir daraus?

Dieses Urteil zeigt deutlich, dass man in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gut beraten ist, seine Finanzen getrennt zu halten.

Großzügige Schenkungen oder die Übernahme von hohen Ausgaben für den Partner können im Falle einer Trennung schnell zu bösen Überraschungen führen.

Es ist ratsam, sich vor Beginn einer solchen Partnerschaft über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls einen Vertrag aufzusetzen, der die Vermögensverhältnisse und mögliche Ausgleichsansprüche im Falle einer Trennung regelt.

Eine solche Vereinbarung kann zwar nicht alle Eventualitäten abdecken, aber sie kann zumindest für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen.

Brauchen Sie rechtlichen Rat?

Die Gestaltung von Verträgen für nichteheliche Lebensgemeinschaften ist komplex und sollte unbedingt von einem erfahrenen Anwalt begleitet werden.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema nichteheliche Lebensgemeinschaft und helfen Ihnen, eine individuelle und rechtssichere Lösung zu finden.

Nicht verheiratet, aber trotzdem Rechte? Wenn Trennung teuer wird was last modified: März 21st, 2025 by Ralf Römling

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