Schulpflicht in Deutschland: Wenn Eltern sich querstellen – Ein Fall mit Konsequenzen

„Ich will nicht zur Schule!“ – Diesen Satz haben wohl die meisten Eltern schon einmal gehört.

Und ja, es gibt Kinder, die am liebsten gar nicht gehen würden.

Trotzdem ist es ein Privileg, zur Schule gehen zu können und zu dürfen.

Es wurde lange dafür gekämpft, und weltweit ist es leider noch immer nicht jedem Kind vergönnt. Hier in Deutschland haben wir die Schulpflicht, die in manchen Bundesländern sogar noch durch Lehrmittelfreiheit unterstützt wird – ein Geschenk und ein Segen!

Doch offenbar sehen dies nicht alle Eltern so. Ein aktueller Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verhandelt wurde, zeigt dies auf drastische Weise.

Der Fall: Schulverweigerung mit Folgen

Im konkreten Fall ging es um einen Schulanfänger, der im September 2021 eingeschult wurde.

Was dann folgte, ist kaum zu glauben: Der Junge besuchte bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2022 keinen einzigen Tag die Schule.

Die Eltern argumentierten zunächst mit den Corona-Maßnahmen, später damit, dass sich ihr Sohn durch „Freilernen im Homeschooling“ „toll“ entfalten könne.

Nachdem Gespräche mit dem Jugendamt scheiterten, wies das Familiengericht Offenburg die Eltern an, den Jungen zur Schule zu schicken. Die Eltern legten Beschwerde beim OLG Karlsruhe ein – mit weitreichenden Folgen.

Das Urteil des OLG Karlsruhe: Teilweiser Entzug des Sorgerechts

Das Oberlandesgericht verschärfte die Entscheidung der Vorinstanz sogar noch (OLG Karlsruhe, Beschluss vom Datum im Artikel nicht genannt, 5 UFH 3/22).

Im Eilverfahren entzogen die Richter den Eltern vorläufig das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn in Bezug auf den Schulbesuch und übertrugen es dem Jugendamt.

Das Gericht begründete diese Maßnahme mit einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls (§1666 BGB). Die Schulpflicht diene nicht nur dem Wissenserwerb und dem Erlernen sozialer Fähigkeiten, sondern auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den dahinterstehenden Gemeinwohlinteressen. Die Entwicklung des Jungen und seine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft seien durch die Verweigerung des Schulbesuchs gefährdet.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht stützte seine Entscheidung maßgeblich auf § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls).

Dieser Paragraph erlaubt es dem Familiengericht, Maßnahmen zum Schutz eines Kindes zu ergreifen, wenn dessen körperliche, geistige oder seelische Entwicklung gefährdet ist und die Eltern nicht Willens oder nicht in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden.

Hier wurde argumentiert, dass der dauerhafte Schulboykott eine solche Gefährdung darstellt.

Fazit

Der Fall zeigt deutlich: In Deutschland können bestimmte Pflichten tatsächlich auch gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden – und zwar notfalls mit drastischen Konsequenzen.

Das Urteil des OLG Karlsruhe macht unmissverständlich klar, dass der Staat das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt und notfalls auch in das elterliche Sorgerecht eingreift, um dieses Wohl zu gewährleisten.

Dieses Urteil sollte Eltern aufrütteln, die möglicherweise ähnliche Wege beschreiten. Es zeigt, dass die Schulpflicht nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf und dass der Staat bereit ist, diese auch durchzusetzen.

Schulpflicht in Deutschland: Wenn Eltern sich querstellen – Ein Fall mit Konsequenzen was last modified: März 7th, 2025 by Ralf Römling

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