Übernachtungsumgang für Väter von Kleinkindern

Wenn Eltern sich trennen gibt es über in Bezug auf die Kinder nach meiner Wahrnehmung nach im wesentlichen in zwei Punkten Streit, nämlich das Geld (Unterhalt), den Umgang. Laut Gesetz haben Kinder ein Recht auf ihren Vater, auch nach der Trennung.

Doch wie z.B. „Kindeswohl und Vaterleid – Die Macht der Mütter“ Spiegel bereits vor Jahren berichtete, haben viele Gerichte anscheinend Hemmungen, sich für eine faire Umgangsregelung einzusetzen. Das dies auch anders geht hat nun OLG Brandenburg am 29.12.2009 (10 UF 150/09) gezeigt.

In diesem Verfahren begehrte ein Vater ein Umgangsrecht mit Übernachtung für seinen im November 2007 geboren Sohn. Die Mutter war dagegen, da der Sohn noch gestillt werde.

Nun möchte man meinen, das Stillen sei der Grundfall des Kindeswohls. Und hier am ehesten geeignet, den Vorstellungen der Mutter Geltung zu verschaffen und das Umgangsrecht des Vaters einzuschränken und Übernachtungen auszuschließen.

Doch weit gefehlt! Die Kindesmutter hatte eingeräumt, dass beim Stillen die Nahrungsaufnahme nicht mehr im Vordergrund steht. Im Beschwerdeverfahren hat die Mutter hervorgehoben, das Stillen habe für den Sohn eine ausgleichende und beruhigende Wirkung.

Der Vater hat im vorliegenden Verfahren überdies unwidersprochen im Einzelnen dargelegt, welche Vielfalt an Nahrungsmitteln, die auch Erwachsene äßen,  der Sohn bei ihm zu sich nehme. Das Gericht hat dies und die nach der Überzeugung des Gerichtes vorliegende Bindung zwischen dem Vater und dem Sohn zum Anlass genommen, dem Antrag des Vaters stattzugeben. Es zeigt sich, dass der Kampf um das Umgangsrecht zwar immer unangenehm und nicht immer leicht ist. Aber aussichtslos oder unnötig ist es trotzdem nicht.

Übernachtungsumgang für Väter von Kleinkindern was last modified: September 20th, 2021 by Kai Breuning

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