Unterhaltsschuldner – Der Hausmann und sein Taschengeld

Unterhaltsschuldner versuchen auf verschiedene Art und Weise die eigene Zahllast zu senken. So kommt es immer mal wieder vor, dass ein Selbstständiger, der zuvor gut verdiente, nach einer neuen Heirat aufhört zu arbeiten und die Hausmann-Rolle übernimmt. Mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen muss sich die Rechtsprechung immer mal wieder befassen. So zum Beispiel auch in dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) am 02.06.2010, XII ZR 124/8, zu entscheiden hatte. Dort verlangte der volljährige Sohn von sein Vater Auskunft über dessen Einkünfte. Gleichzeitig verlangte er aber auch Auskunft über die Einkünfte der neuen Ehefrau. Der Vater erteilte die Auskunft über seine Einkünfte. Das war auch einfach, da er Hausmann geworden war. Die Auskunft über die Einkünfte seiner Frau verweigerte er. Der BGH geht jedoch davon aus, dass auch dem volljährigen Kind des Unterhaltsschuldners der Auskunftsanspruch insoweit zusteht. Dies liegt daran, dass der Vater hier ein Taschengeldanspruch in Höhe von 5-7 % des Einkommens der Ehefrau hat. Dem Grunde nach könnte er diesen Taschengeldanspruch zur Unterhaltszahlung an seinen volljährigen Sohn einsetzen. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Bedarf des Vaters selber gedeckt ist. Der Taschengeldanspruch als solches reicht hierzu nicht aus. Der BGH löst dieses faktische Problem durch die rechtliche Konstruktion, dass es sich um Taschengeld handelt.Dies setze voraus, dass der Bedarf zunächst bereits gedeckt ist. Es wird somit davon ausgegangen, dass der neue Ehegatte den Unterhaltsbedarf zusätzlich zu den Taschengeldanspruch deckt. Der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt entfällt daher bei dieser Konstruktion. Folglich muss der Vater hier Auskunft erteilen. Die Auskunft muss auch wahr sein. Belegen muss er sie jedoch nicht. Einen Anspruch auf Vorlage von Belegen über das Einkommen der neuen Ehefrau haben die Kinder des Unterhaltsschuldners nicht.

Unterhaltsschuldner – Der Hausmann und sein Taschengeld was last modified: September 15th, 2021 by Kai Breuning

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