Mietrecht – Mieten und Wohnen: Bauliche Veränderungen / Verbesserungen

Laut Bundesgerichtshof ist der Vermieter berechtigt, bauliche Veränderungen und Verbesserungen abzulehnen. Auch hat der Mieter keinen Anspruch darauf, ihm zu gestatten, selbst solche Veränderungen vorzunehmen.

Bundesgerichtshof vom 14.09.2011, Geschäftszeichen: XIII ZR 10/11

Mietrecht – Mieten und Wohnen: Bauliche Veränderungen / Verbesserungen was last modified: Oktober 28th, 2015 by Kai Breuning

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