Sozialrecht – Probleme mit dem Rentenbescheid?

Wer die Sendung WISO im ZDF am 12.04.2010, 19.20 Uhr gesehen hat, erfuhr sicher nicht zum 1. Mal, dass es immer wieder Fehler in den Rentenbescheiden gibt. Eine Überprüfung des Bundesversicherungsamtes hat diese Tatsache bestätigt. Die Fehlerquellen sind vielschichtig und man kann sich nicht sicher sein, dass die Rente in richtiger Höhe gezahlt wird.

Wir berichteten Anfang des Jahres in der Presse über die Problematik, dass zeitlich befristete Erwerbsminderungsrenten in vielen Fällen bei einer Weitergewährung neu zu berechnen sind und die Rente dadurch oftmals erheblich höher ausfällt, weil zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Die Resonanz der Leser auf unsere Aufklärung ist groß und viele profitieren bereits von Nachzahlungen und höheren Monatsrenten. WISO griff in oben genannter Sendung folgendes Problem auf: Tatsächlich werden die Zeiten einer Berufsausbildung oder Lehrzeit (und das ist positiv) aufgestockt. Man erhält für die Lehrzeit (max. 36 Monate) Entgeltpunkte in Höhe von 75% des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten, obwohl der tatsächliche Lehrlingsverdienst erheblich niedriger war. Unplausibel ist allerdings, dass Versicherte, welche in späteren Jahren arbeitslos wurden und in diesem Zusammenhang eine Weiterbildungsmaßnahme durchführten, als Rentner dafür bestraft werden, weil sie wegen dieser Weiterbildung weniger Rente erhalten, als jene Versicherten, die zwar auch Arbeitslosigkeit hinnehmen mussten allerdings ohne eine Weiterbildung zu absolvieren. Schuld ist die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund zu §§ 58 und 74 SGB VI. WISO legte auch die Rechtsauffassung der Fachleute für diesen Rechtszweig dar. Die bundesweit tätigen unabhängigen Rentenberater sind anderer Meinung. Es ist unlogisch und unsinnig, Versicherte dafür zu bestrafen, dass sie ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen und einer Weiterbildung nachgehen. Gem. § 58 SGB VI, Abs. 1 Satz 3 <blockquote>sind Zeiten, in denen Versicherte nach Vollendung des 25. Lebensjahres wegen des Bezuges von Sozialleistungen versicherungspflichtig waren, nicht Anrechnungszeiten.

Deshalb sind diese Zeiten, wie alle anderen „Arbeitslosenzeiten“ Pflichtbeitragszeiten und können Lehrzeiten nicht verdrängt werden. Die Gerichte sehen das übrigens ähnlich. Eine Überprüfung des Einzelfalls gibt Sicherheit und kann als Grundlage für weiteres Vorgehen genutzt werden. Es berichten Doris Eschbacher und Ronny Pfeifer – unabhängige gerichtlich zugelassene und registrierte Rentenberater (04151 894222 – 04153 540125)

Sozialrecht – Probleme mit dem Rentenbescheid? was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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