Beratungshilfe und der Wert rechtlicher Beratung

Bereits vor einiger Zeit haben wir uns Gedanken zum Thema Anwälte im Supermarkt“ gemacht. Gerade gestern habe ich mal wieder ein Gespräch über die Frage geführt, ob der Anwalt nicht eine kurze Frage mal eben kostenlos beantworten sollte. Als Service für gute Kunden wird dies für die Mehrzahl der Anwälte ohnehin selbstverständlich sein. Und im Rahmen der Anbahnung einer Mandatsbeziehung ist dies bis zu einer gewissen Grenze auch durchaus üblich. Die Frage ist jedoch, wo diese Grenze liegen kann und sollte.

Unabhängig von der Tatsache, dass Rechtsanwälte selbstverständlich lieber mehr als weniger Geld verdienen ist es aber durchaus nachvollziehbar, dass alle diejenigen, die die Kosten für die anwältliche Tätigkeit tragen müssen, diese immer für zu hoch halten und senken wollen. Mit dem Mandanten muss man über die Kosten sprechen. Und im außergerichtlichen Bereich ggf. auch verhandeln. Manchmal wird man dabei als Anwalt ggf. auch ein Mandat ablehnen müssen. Weil sich ein Vorgang mit einem Streitwert von EUR 50 nunmal nicht für EUR 10 bearbeiten lässt. Genauso wenig, wie es sich umgekehrt für den Mandanten lohnen würde, EUR 50 an den Anwalt zu zahlen um EUR 40 nicht an den Gegner zahlen zu müssen. Trotzdem übernehmen wir auch Prozessmandate auf der Basis von Prozesskostenhilfe. Und vertreten die Bürger aus den Randgemeinden ggf. auf der Basis von Beratungshilfe. Für die Bürger der Stadt Hamburg bleibt insoweit „nur“ der Hinweis auf die Möglichkeit der Öffentlichen Rechtsauskunft  (ÖRA). Wenn ich aber nun lese, dass es eine Gesetzgebungsinitiative gibt, für den Bürger die Möglichkeiten der Beratungshilfe einzuschränken, weil die Kosten für den Staat zu hoch seien, dann sträuben sich mir die Haare. Derjenige, der es nicht schaffte, die BGB-InfoV gesetzeskonform zu den Informationspflichten aus dem BGB zu gestalten, so dass sie durch die Rechtsprechung aufgehoben wurde und nun – zur Vermeidung weiterer Blamagen – in Gesetzesrang gehoben hat, bemängelt, dass die Kosten für die Beratungshilfe steigen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen schlecht sind. Vielleicht könnte es aber – neben der Tatsache, dass immer mehr Menschen wirtschaftlich in den Anwendungsbereich der Beratungshilfe gekommen sind – auch daran liegen, dass Gesetz und Rechtsprechung so kompliziert geworden sind, dass man als Bürger sein Recht nicht mehr ohne einen Rechtsanwalt geltend machen kann oder davon zumindest ausgehen muss. Die Gebühren in Beratungshilfesachen sind für den betreuenden Anwalt niemals auskömmlich. Sie auch noch zu senken ist gesellschaftlich fahrlässig. Oder eine Form mutwilliger Rechtsverweigerung für die jeweiligen Bürger. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Gesetz – welches Anwälte aus Hamburg wegen der ÖRA wenig bis gar nicht betreffen wird – tatsächlich umgesetzt wird.

Beratungshilfe und der Wert rechtlicher Beratung was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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