Die Firma Talkline ist ja bekannt für ihr Inkasso.
Für den Mandanten ist das bedauerlich. Aber unsere Kosten sind deutlich niedriger als die Forderung, die Talkline eigentlich haben wollte. Und somit hat sich unsere Tätigkeit für den Mandanten in jedem Fall gelohnt.
Abgesehen davon hatten wir den Mandanten frühzeitig darauf hingewiesen, dass es mit einer Negativen Feststellungsklage entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. 12. 2006 – VI ZR 224/ 05 – eine Erstattungspflicht sowie eine inhaltliche Entscheidung erzwungen werden könnte.
Nachdem der Mandant seinerzeit nach unserer ausführlichen Beratung sich dazu entschlossen hatte, die für die negative Feststellungsklage anfallenden Kosten nicht verauslagen zu wollen gehen wir davon aus, dass er mit dem nun außergerichtlich durch uns für ihn erzielten Ergebnis zufrieden sein wird.