Talkline + SCHUFA / Strafanzeige = voller Erfolg

Die Firma Talkline ist ja bekannt für ihr Inkasso.

Auch wir konnten in der Vergangenheit über deren „Drohung mit dem SCHUFA – Eintrag“ nötigende Versuche und die daraus „Strafanzeige wegen Nötigung“ durch uns gezogenen Konsequenzen berichten.Und nun sieht es so aus, als würde man im Hause Talkline durchaus lernen. Heute ist bei uns durch die Firma Talkline die Mitteilung eingegangen, dass man die Forderung nicht weiter verfolgen werde. Natürlich möchte Talkline unsere Gebühren auch nicht zahlen.

Für den Mandanten ist das bedauerlich. Aber unsere Kosten sind deutlich niedriger als die Forderung, die Talkline eigentlich haben wollte. Und somit hat sich unsere Tätigkeit für den Mandanten in jedem Fall gelohnt.

Abgesehen davon hatten wir den Mandanten frühzeitig darauf hingewiesen, dass es mit einer Negativen Feststellungsklage entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom  12. 12. 2006 – VI ZR 224/ 05 – eine Erstattungspflicht sowie eine inhaltliche Entscheidung erzwungen werden könnte.

Nachdem der Mandant seinerzeit nach unserer ausführlichen Beratung sich dazu entschlossen hatte, die für die negative Feststellungsklage anfallenden Kosten nicht verauslagen zu wollen gehen wir davon aus, dass er mit dem nun außergerichtlich durch uns für ihn erzielten Ergebnis zufrieden sein wird.

Talkline + SCHUFA / Strafanzeige = voller Erfolg was last modified: März 9th, 2016 by Kai Breuning

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