Arbeitsrecht – Geheimcode Zeugnisformulierung „… kennengelernt als …“

Die Formulierung „kennengelernt als …“ in einem Zeugnis stellt keinen negativen Geheimcode dar.

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 15.11.2011, Geschäftszeichen: 9 AZR 386/10

Arbeitsrecht – Geheimcode Zeugnisformulierung „… kennengelernt als …“ was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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