Erbrecht – Eigenhändiges Testament bei zitternder Hand

Die Erstellung eines eigenhändigen Testamentes nach dem BGB ist dem Grunde nach gar nicht so schwierig. Im Wesentlichen verlangt das Gesetz nur, dass das Testament vollständig eigenhändig geschrieben werden soll.

Zum Teil kann dies jedoch den Erblasser durchaus vor Probleme stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er aus Alters- oder Krankheitsgründen beim Schreiben zittert. Mit einem entsprechenden Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen.

Dort war es so, dass nach dem Tod des Erblassers ein Testament gefunden wurde, das augenscheinlich mit zwei unterschiedlichen Handschriften angefertigt wurde. Ein zum Alleinerben bestimmter Freund des Erblassers erklärte, er habe die zittrige Hand des Erblassers beruhigt, während dieser das Testament schrieb. In seinem Urteil – 15 W 224/01 – entschied das OLG Hamm nun, dass das so hergestellte Testament unwirksam ist.

Die Hand des Testierenden zu führen sorgt dafür, dass er sein Testament nicht mehr eigenhändig errichtet hat. Sollten Sie Zweifel haben, dass Sie noch ein formwirksames Testament hinkriegen, kann daher nur dringend empfohlen werden, sich hier des Rates eines erfahrenen Rechtsanwaltes oder der Mithilfe eines Notars zu bedienen.

Erbrecht – Eigenhändiges Testament bei zitternder Hand was last modified: Oktober 30th, 2015 by Kai Breuning

Sie vermissen ein spezielles Thema? Dann mailen Sie uns!!