Im Jahr 2005 hatte in Berlin ein dreister Raubüberfall stattgefunden. Die Täter überfielen das Amtsgericht und raubten die Justizkasse aus. Dort befanden sich Barmittel in erheblicher Höhe, weil an dem Tag eine Zwangsversteigerung stattfand und die Bieter die Sicherheit für ihr Gebot hinterlegten.
Um sie nach Ende der Versteigerung, falls sie nicht den Zuschlag erhalten haben sollten, gleich wieder mitnehmen zu können. Auf diesen Raubüberfall reagierte die Politik sofort! Und änderte den § 69 ZVG dahingehend, dass nun Barzahlung als Sicherheitsleistung nicht mehr zulässig ist. Naturgemäß schränkt dies das Risiko für die Justizkasse ein. Aber es stellt den willigen Bietinteressenten vor ein Problem:
Wie kann ich nun eine Sicherheit stellen, damit ich in der Zwangsversteigerung mitbieten darf?
Mögliche Sicherheitsleistungen
Folgende Sicherheitsleistungen sind nach § 69 ZVG nunmehr möglich:
Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin Bankschecks von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist, vorherige Überweisung auf ein Konto der Justizkasse.
Kontoverbindung der Justizkasse Hamburg
Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Um dies sicherzustellen verlangt die Justizkasse, dass die Überweisung mindestens 5 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen muss.
Wichtig: Absendername und eigene Kontoverbindung nicht vergessen, wegen der eventuellen Rückzahlung
Persönliche Einschätzung und Anmerkung
Die im neuen § 69 Abs. 4 ZVG alternativ vorgesehene Sicherheitsleistung durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse dürfte aus meiner Sicht absolut unpraktikabel sein, da man für den Fall, dass man den Zuschlag nicht erhält aufgrund „behördeninterner Abläufe“ wohl im Schnitt geschätzte 3 – 6 Wochen auf die Rückerstattung des Betrages warten müsste. Praktische Erfahrungen hierzu habe ich jedoch nicht, da der Fall bislang niemals vorgekommen ist. Meiner Erfahrung nach werden die Sicherheiten per Scheck gestellt.