Immobilienrecht: Notarieller Kaufvertrag mit oder ohne Rechtsanwalt

Jeder der bereits einmal eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung gekauft hat oder kaufen wollte kennt das: Der  Notar erstellt einen Entwurf und man fragt sich, ob das was in dem Entwurf drin steht richtig ist. Oder ob es genau das ist, was man möchte und braucht.  Jetzt möchte man gerne eine zweite Meinung hören. Doch ein Rechtsanwalt kostet zusätzliches Geld. Lohnt sich das überhaupt?

Hierzu zunächst eine Vorüberlegung:

Was ist ein Notar?

Der Notar (lat. notarius, Geschwindschreiber) ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes; § 1 BNotO
Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet.

Was folgt daraus für Sie?

Der Notar wird Sie rechtlich richtig beraten. Und ihre Wünsche so gut er es kann in Worte und rechtlich verbindliche vertragliche Regelungen fassen. Doch seine Unparteilichkeit ist für Sie nicht nur Segen, sondern auch Fluch. Denn nicht nur Sie, sondern auch Ihr Vertragspartner ist Partei. D.h. der Notar darf keine Regelung vorschlagen, die ihren Vertragspartner benachteiligen könnte.

Welche Regelungen könnten Ihren Vertragspartner benachteiligen?

Das sind selbstverständlich Regelungen, die günstig für Sie sind.
Der Notar darf folglich kraft seines Amtes, seines gesetzlichen Auftrages und insbesondere auch zur Vermeidung eigene Haftungsansprüche Ihrer Rechte nicht wahrnehmen. Und Ihnen nichts anraten, was für Sie günstig ist bzw. Ihre Rechte gegenüber dem Vertragspartner über das Mindestmaß hinaus verbessert.

Ergebnis:

Die logische und notwendige Folge ist, dass ein notarieller Entwurf und ein notarieller Vertrag immer den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt. Der Notar muss und wird die für die Beteiligten sicherste Lösung vorschlagen, bei der – gerade noch – keine der Parteien benachteiligt wird.

Nun stellen Sie sich die Frage:

Wollen Sie, dass bei einer wirtschaftlich so wichtigen Entscheidung wie dem Kauf einer Immobilie: Ihre Interessen auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners berücksichtigt werden oder möchten Sie, dass jemand den Vertrag in Ihrem Sinne überprüft und ggf. Ihnen für Sie günstige Verbesserungen empfiehlt? Die Änderungen an dem Vertrag müssen dabei gar nicht groß sein. Denn es bleibt unbenommen so, dass notarielle Verträge in der überwiegenden Mehrheit gut und passend sind. Aber schon durch kleine Veränderungen konnten wir in der Vergangenheit häufig
steuerliche Vorteile im Rahmen der Grunderwerbsteuer erzielen, die die Kosten unserer Inanspruchnahme größenordnungsmäßig aufgewogen haben die Sicherheitenposition unseres Mandanten so verbessern, dass im Falle eines Falles unser Mandant auch tatsächlich das bekommt, was er sich mit dem Vertrag versprochen hat.

Auf der Basis einer Honorarvereinbarung ist die Überprüfung und Optimierung eines Notarvertrages gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht befürchten. Aber wertvoller für Sie als Sie sich bisher vorgestellt haben.

Immobilienrecht: Notarieller Kaufvertrag mit oder ohne Rechtsanwalt was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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