Mietrecht – Kündigung bei beharrlicher Weigerung des Mieters

Immer mal wieder ist man unterschiedlicher Meinung. Manchmal kann man sich nicht einigen und muss um die richtige Lösung vor Gericht streiten. Doch wenn es dann ein Urteil gibt, sollte eigentlich Schluss sein.

Das dachte sich vermutlich auch der Vermieter, der seinen Mieter auf Duldung der Modernisierungsmaßnahmen verklagt hatte, weil dieser die nötigen Arbeiten blockierte. In einem vom Amtsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall hatte der Vermieter genau dies getan und ein Urteil gegen den Mieter erstritten. Nach § 554 BGB hatte der Mieter hier die Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache zu dulden, weil diese hier zur Erhaltung erforderlich waren. Doch der Mieter weigerte sich weiterhin, Handwerke einzulassen. Aus diesem Grund sprach der Vermieter anschließend eine fristlose Kündigung aus. Zu Recht, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 05.08.2009, 33 C 4733/08-28 befand. Es sei einem Mieter zwar möglich eine Modernisierungsmaßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen, nach einer Verurteilung müsste er aber seinen Widerstand aufgeben. Querulatorische Mieter müssen nicht geduldet werden.

Mietrecht – Kündigung bei beharrlicher Weigerung des Mieters was last modified: Oktober 30th, 2015 by Kai Breuning

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