Verkehrsrecht – Schleudertrauma bei Verkehrsunfall

Neulich habe ich im Fernsehen den Film Wild Things gesehen. Bill Murray spielte darin einen Anwalt, der eine Halskrause trug. Im Laufe des Films zeigte sich, dass er diese offensichtlich nicht brauchte und nur wegen der Detektive der Versicherungsgesellschaft trug.

Der Film ist schon etwas älter und spielt insoweit mit der Vorstellung, dass bei jedem Verkehrsunfall ein Schleudertrauma entsteht und hierüber Geld von der Versicherung zu holen ist.

Nun haben mir mehrere Mandanten in Verkehrsunfallsachen auf Nachfrage, ob bei ihnen ein Schleudertrauma diagnostiziert wäre sinngemäß geantwortet, dass doch heute keine Versicherung mehr an ein Schleudertrauma glaubt und deshalb auch keinen diesbezüglichen Schadensersatz zahlen würde.

Das ist so nicht ganz richtig. Zwar gingen in der Vergangenheit Gerichte bisweilen davon aus, dass das sog. HWS-Syndrom bei Kollisionen mit einer Geschwindigkeit bis zu 10 km/h unmöglich sei. Dieser pauschalen Betrachtungsweise hat der BGH in seinem Urteil im Verfahren VI ZR 139/02 jedoch widersprochen.

Wenn ein Unfallgeschädigter über Beschwerden klagt, die auch von einem Gutachter nicht widerlegt werden können, müssen die Richter ihm dies glauben und entsprechend ausurteilen.

Sie sollten daher im Falle der Abwicklung eines Verkehrsunfalles hier keine Scheu haben, die bei Ihnen tatsächlich auftretenden Schmerzen nicht nur Ihrem Arzt, sondern auch Ihrem Anwalt mitzuteilen, damit dieser alle Ihnen zustehenden Rechte für Sie geltend machen kann.

Verkehrsrecht – Schleudertrauma bei Verkehrsunfall was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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