Versicherungsschutz bei unklarem Tathergang

Der Albtraum eines jeden Wohnungsnutzers. Man kommt nach Hause und findet die eigene Wohnung ausgeraubt vor. Wohl dem, der zumindest versichert ist und nicht auf dem Schaden sitzenbleibt. Denkt er zumindest in diesem Moment…

Jedoch kommt es bisweilen vor, dass die Versicherung der Auffassung ist, dass der Versicherungsnehmer ihr gegenüber im Detail Dinge nachweisen muss, die bisweilen nicht einmal die Polizei weiß. So hatte eine Versicherung in einem Fall, in dem über einem Balkon im 1. Stock die Täter eingedrungen waren, die Regulierung des Schadens mit der Begründung abgelehnt, dass nicht nachgewiesen sei, wie denn die Einbrecher auf den Balkon gekommen wären.

Der BGH stellte  jedoch klar, dass durch die Tatsache, dass die Balkontür nachgewiesenermaßen aufgehebelt worden war und Gegenstände aus der Wohnung fehlten, bewiesen sei, dass ein Einbruch stattgefunden habe. Mehr musste der Versicherungsnehmer seiner Versicherung nicht darlegen.

Diese musste daher den Schaden erstatten. Wie Sie jedoch der Tatsache entnehmen können, dass es sich hierbei um ein Urteil des Bundesgerichtshofes handelt, werden Sie erkennen, dass Versicherungen nicht immer ganz freiwillig durchaus berechtigte Forderungen der Versicherungsnehmer erfüllen.

Daher sollten Sie, wenn die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche bei der Versicherung abgelehnt werden, sich durchaus ernsthaft überlegen, insoweit einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Versicherungsschutz bei unklarem Tathergang was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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