Kann ich Sturmschäden bei lockeren Dachziegeln von der Gebäudeversicherung ersetzen lassen?

Der Herbst steht vor der Tür. Er bringt uns viel, z.B. Regen, bunte Blätter und vor allen Dingen: Wind! Letzteres ist ein Grund, weshalb nicht jeder Gebäudeeigentümer heiheihossassa singen möchte.

Speziell wenn dann auch noch ein Schaden eintritt, den die Gebäudeversicherung nicht übernehmen will, ist guter Rat gefragt. Zunächst muss man eins ganz nüchtern festhalten. Eine Versicherung ist ein Kapitalunternehmen.

Als solches möchte die Versicherung Gewinne machen. Gewinne machen die Versicherungen nur dann, wenn sie möglichst hohe Umsätze und möglichst wenige Kosten haben. Das als solches ist so selbstverständlich, wie im Ansatz nicht zu beanstanden. Doch manchmal führt dies dazu, dass die Versicherungen versuchen, über Gebühr sich der Leistungsverpflichtung zu entziehen.

So hat in einem Fall die Gebäudeversicherung die Regulierung des Schadens mit der Begründung verweigert, dass das Dach ohnehin bereits marode war und im Sturm lediglich bereits lockere Ziegeln vom Dach geflogen seien.

Die Richter am Oberlandesgericht Koblenz sahen dies anders. Das OLG Koblenz hat in seinem Urteil 10 U 1018/08 entschieden, dass die Versicherung nachweisen müsste, dass der Hauseigentümer von lockeren Ziegeln bereits gewusst hatte. In dem konkreten Fall konnte die Versicherung dies nicht.

Weil der Versicherung der Nachweis, dass der Gebäudeeigentümer grob fahrlässig gehandelte hatte, daher nicht gelangt, musste sie den entstandenen Schaden tragen.

Kann ich Sturmschäden bei lockeren Dachziegeln von der Gebäudeversicherung ersetzen lassen? was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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