Die Formulierung „kennengelernt als …“ in einem Zeugnis stellt keinen negativen Geheimcode dar.
Urteil Bundesarbeitsgericht vom 15.11.2011, Geschäftszeichen: 9 AZR 386/10
Die Formulierung „kennengelernt als …“ in einem Zeugnis stellt keinen negativen Geheimcode dar.
Urteil Bundesarbeitsgericht vom 15.11.2011, Geschäftszeichen: 9 AZR 386/10
Die 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Die Gestattung zur Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine solche Überlassung zur privaten Nutzung.
Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.2011,
Geschäftszeichen: VI R 56/10.
Selbst wenn ein ausländischer Arbeitnehmer kein Deutsch versteht, ist ein Arbeitsvertrag in deutscher Sprache ausreichend.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.03.2012, Geschäftszeichen: 11 Sa 569/11
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht oder kann er ihn aus welchen Gründen auch immer nicht nehmen, so verfällt der Urlaubsanspruch nach spätestens 15 Monaten.
Begründung: Nach so langer Zeit wird der Urlaubszweck als Erholungszeit nicht mehr erfüllt und es bleibt dem Arbeitgeber Planungssicherheit.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2011, Geschäftszeichen: C-214/10
Erstaunliche Entscheidung für Arbeitnehmer:
Eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber (sog. Whistle Blowing) stellt im Regelfall keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar, sondern es ist nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Meinungsäußerung auch am Arbeitsplatz zu schützen.
EGMR (V. Sektion), Urteil vom 21.07.2011, Geschäftszeichen: 28274/08
Eine formularmäßige Klausel, nach der sämtliche Reisetätigkeiten des Arbeitnehmers mit der vertraglichen Vergütung abgegolten sind, ist unwirksam.
Urteil Bundesarbeitsgericht vom 20.04.2011, Geschäftszeichen: 5 AZR 200/10
Vereinbarungen, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten einer Aus- oder Fortbildung zu erstatten hat, wenn er vor Abschluss der Fortbildung auf eigenen Wunsch oder aber aus eigenem Verschulden ausscheidet, sind grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Erfolgt das Ausscheiden vor Erteilung des Abschlusszeugnisses, so sind die vollen Kosten zu erstatten.
Erfolgt die Beendigung innerhalb von 24 Monaten nach Erstellung des Zeugnisses, beläuft sich die Erstattungspflicht für jeden Monat auf 1/24 der Kosten für jeden Monat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011, Geschäftszeichen: 3 AZR 621/08
Private Dienstwagennutzung ist Arbeitsentgelt. Bei Arbeitsunfähigkeit endet daher die Nutzungsbefugnis mit dem Wegfall der Lohnfortzahlung, also nach sechs Wochen.
Bundesarbeitsgericht vom 14.12.2010, Az: 9 AZR 631/09
Durch Urteil vom 18.11.2010 (Rs. C-356 /09) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Regelung, die zwangsweise vorsieht, dass Frauen früher in Pension gehen müssen als Männer, unwirksam ist.
Jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist zu vermeiden.
Stellt die Drohung des Arbeitgebers mit einer Strafanzeige, wenn der Arbeitnehmer eine erhebliche Unterschlagung zugegeben hat, eine sittenwidrige Zwangslage dar?
Kann der Arbeitnehmer sie wegen widerrechtlicher Drohung anfechten?
Das Bundesarbeitsgericht beantwortet im jüngsten Urteil vom 22.07.2010 – Aktenzeichen: 8 AZR 144/09 – diese Frage mit einem klaren NEIN.
Wenn der Arbeitnehmer zur Wiedergutmachung gegenüber dem Arbeitgeber ein Schuldanerkenntnis abgibt, so ist dieses wirksam und ein späteres Vorgehen gegen dieses Anerkenntnis seitens des Arbeitnehmers so gut wie aussichtslos. (Abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 2011, Seiten 630 ff.)