Archiv für Kategorie: Erbrecht

Testierfreiheit vs. Sittenwidrigkeit: Wann ein Hausverbot im Testament ungültig ist

Die Testierfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ermöglicht es jedem, selbst zu bestimmen, wer nach dem Tod das eigene Vermögen erhalten soll.

Der Gesetzgeber räumt dem Willen des Erblassers grundsätzlich einen sehr großen Gestaltungsspielraum ein, denn nach dem Ableben kann dieser seinen Willen nicht mehr ändern oder anpassen.

Daher ist es das Ziel, diesen Willen so weit wie möglich zu respektieren und umzusetzen.

Doch diese Freiheit hat Grenzen. Eine davon ist die Sittenwidrigkeit.

Was bedeutet Sittenwidrigkeit im Erbrecht?

Die Sittenwidrigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 138 BGB) verankert.

Eine Verfügung von Todes wegen (also ein Testament oder Erbvertrag) ist sittenwidrig, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das bedeutet, dass die Verfügung so unerträglich unfair oder ungerecht ist, dass sie von der Rechtsordnung nicht anerkannt werden kann.

Die Hürden für die Annahme der Sittenwidrigkeit sind hoch. Gerichte greifen nur in Ausnahmefällen in die Testierfreiheit ein. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die testamentarische Verfügung einen unzumutbaren Druck auf die Erben ausübt und diese in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich beeinträchtigt.

Der Fall: Hausverbot für den Lebensgefährten

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 10 U 58/21) zeigt, wie die Gerichte die Testierfreiheit und die Sittenwidrigkeit gegeneinander abwägen.

In dem Fall erbte die Tochter einer Verstorbenen zusammen mit ihrer Enkelin ein Haus. Die Mutter der Klägerin hatte im Testament jedoch verfügt, dass der langjährige Lebensgefährte der Tochter das Grundstück nicht betreten darf. Dieser Lebensgefährte wohnte zwar in der Nähe, war aber in dem Haus ein- und ausgegangen, kümmerte sich um Reparaturen und war wie ein Ziehvater für die Enkelin. Es gab nie Streit oder Unstimmigkeiten. Ein Testamentsvollstrecker sollte das Hausverbot durchsetzen und bei Zuwiderhandlung das Haus verkaufen.

Tochter und Enkelin klagten gegen diese Bedingung im Testament, da sie diese für sittenwidrig hielten.

Die Entscheidung des OLG Hamm

Das OLG Hamm gab den Erbinnen Recht. Das Gericht betonte zwar, dass die Testierfreiheit grundsätzlich zu respektieren ist. Im vorliegenden Fall überwiegen jedoch die Freiheitsrechte der Tochter.

Das Gericht argumentierte, dass das Hausverbot den höchstpersönlichen Lebensbereich der Tochter beeinträchtigt. Es würde das bis zum Tod der Mutter gelebte familiäre Zusammenleben unmöglich machen. Der Umstand, dass dem Lebensgefährten, der zugleich Ziehvater der Enkelin ist, der Zugang zu der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung verwehrt werden sollte, stellt einen unzumutbaren Eingriff in die Lebensgestaltung der Tochter dar.

Daher sei die Bedingung im Testament sittenwidrig und damit nichtig. Die Tochter und Enkelin erbten das Haus ohne die Auflage, dem Lebensgefährten den Zutritt zu verwehren.

Fazit

Dieser Fall zeigt, dass die Testierfreiheit nicht grenzenlos ist. Verfügungen, die unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der Erben eingreifen, können als sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.

Es ist daher ratsam, sich bei der Gestaltung eines Testaments rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der eigene Wille auch tatsächlich umgesetzt wird und nicht an der Sittenwidrigkeit scheitert.

Das Nachlassverzeichnis: Wichtiges Instrument im Erbrecht

Das Nachlassverzeichnis, auch als Inventar bezeichnet, ist ein zentrales Element im deutschen Erbrecht. Es dient nicht nur den Interessen von Pflichtteilsberechtigten, sondern spielt auch eine wichtige Rolle für Erben und Gläubiger.

Zweck und Inhalt des Nachlassverzeichnisses

Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und detaillierte Aufstellung des gesamten Nachlasses, einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Es dient primär dazu:

  1. Den Gesamtwert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls festzustellen
  2. Pflichtteilsberechtigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen
  3. Erben die Möglichkeit zu geben, ihre Haftung zu beschränken

Gesetzliche Grundlagen

Das Recht auf ein Nachlassverzeichnis ist in verschiedenen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert:

§ 2314 BGB: Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten

§ 1993 BGB: Inventarerrichtung durch den Erben

§ 2121 BGB: Verzeichnis für den Nacherben

Wer kann ein Nachlassverzeichnis fordern?

1. Pflichtteilsberechtigte

2. Nachlassgläubiger

3. Erben selbst

Bedeutung für die Erbenhaftung

Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist besonders wichtig im Kontext der Erbenhaftung, da es Erben ermöglicht, ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Erstellung des Nachlassverzeichnisses

1. Durch den Erben: Der Erbe kann selbst ein Inventar erstellen, muss dabei aber eine Behörde oder einen Notar hinzuziehen (§ 2002 BGB).

2. Notarielles Nachlassverzeichnis: Oft wird ein Notar mit der Erstellung beauftragt. Der Notar muss den Nachlass selbstständig überprüfen und verzeichnen, ist dabei aber auf die Mithilfe und Auskunft der Erben angewiesen.

Bezüglich des Umfangs der Ermittlungspflicht des Notars hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 07.03.2024 – I ZB 40/23) wichtige Klarstellungen getroffen:

  • Der Notar muss nicht unbegrenzt in alle Richtungen ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren.
  • Ohne konkrete Anhaltspunkte für weiteres Nachlassvermögen ist der Notar nicht verpflichtet, umfangreiche Nachforschungen anzustellen.
  • Die bloße Möglichkeit, dass weitere Vermögenswerte existieren könnten, reicht nicht aus, um eine Nachforschungspflicht zu begründen.
  • Der Notar entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Ermittlungen notwendig sind.
  • Maßgeblich ist, welche Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde.

Diese Entscheidung schützt Notare vor überzogenen Anforderungen und unbegrenzten Ermittlungsaufträgen, stellt aber gleichzeitig sicher, dass bei konkreten Hinweisen auf weiteres Vermögen angemessene Nachforschungen erfolgen.

Fristen und Wirkung

  • Die Frist zur Errichtung des Inventars beträgt in der Regel drei Monate ab Kenntnis vom Erbfall, kann aber vom Nachlassgericht verlängert werden.
  • Bei rechtzeitiger Errichtung gilt die gesetzliche Vermutung, dass zur Zeit des Erbfalls keine weiteren als die angegebenen Nachlassgegenstände vorhanden waren (§ 2009 BGB).

Fazit

Das Nachlassverzeichnis ist ein vielseitiges Instrument im Erbrecht, das den Interessen aller Beteiligten dient.

Die aktuelle Rechtsprechung zur Ermittlungspflicht des Notars schafft Klarheit und Balance zwischen den Interessen der Pflichtteilsberechtigten und der praktischen Durchführbarkeit für Notare.

Unerwartetes Erbe: Wenn Fremde plötzlich zu Millionären werden

In der Welt des Erbrechts gibt es immer wieder überraschende Wendungen.

Ein aktueller Fall, bei dem eine Frau fast eine halbe Million Euro von einem ihr unbekannten Mann erbte, wirft interessante Fragen auf.

Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die rechtlichen Aspekte solcher Situationen werfen.

Internationales Erbrecht: Wer erbt was und wo?

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass das Erbrecht international unterschiedlich geregelt ist.

Grundsätzlich gilt in der Europäischen Union seit 2015 die EU-Erbrechtsverordnung.

Diese besagt, dass das Erbrecht des Landes Anwendung findet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Hat der Verstorbene jedoch eine ausdrückliche Rechtswahl getroffen, kann auch das Recht seines Heimatlandes gelten.

Bei Erbfällen mit Bezug zu Nicht-EU-Staaten kommen oft komplexere Regelungen zum Tragen, die von bilateralen Abkommen oder dem jeweiligen nationalen Recht abhängen.

Die deutsche Rechtslage bei unbekannten Erben

In Deutschland gibt es klare Regelungen für den Fall, dass Erben nicht gefunden werden können.

Zunächst wird versucht, gesetzliche Erben zu ermitteln.

Gelingt dies nicht, fällt das Erbe nach einer bestimmten Frist an den Staat – man spricht vom sogenannten Fiskuserbrecht.

Erbenermittler: Detektive des Erbrechts

An dieser Stelle kommen oft Erbenermittler ins Spiel.

Diese Spezialisten haben sich darauf spezialisiert, unbekannte Erben ausfindig zu machen. Sie durchforsten Stammbäume, alte Dokumente und nutzen internationale Netzwerke, um mögliche Erben aufzuspüren.

Ihre Arbeit finanzieren Erbenermittler in der Regel durch Erfolgshonorare.

Wenn sie einen Erben ausfindig machen, schließen sie mit diesem einen Vertrag ab, der ihnen einen prozentualen Anteil am Erbe zusichert.

Dies kann für den überraschten Erben zwar bedeuten, dass er nicht das gesamte Erbe erhält, ermöglicht ihm aber den Zugang zu einem Vermögen, von dem er sonst nie erfahren hätte.

Rechtliche Beratung: Der sichere Weg im Erbfall

Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation wiederfinden – sei es als potenzieller Erbe oder als jemand, der von einem Erbenermittler kontaktiert wurde – ist es dringend empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, die Situation richtig einzuschätzen, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Erbrechtliche Fragen sind oft komplex und emotional belastend.

Professionelle Unterstützung kann hier nicht nur rechtliche Sicherheit bieten, sondern auch dabei helfen, die richtigen Entscheidungen in einer möglicherweise überwältigenden Situation zu treffen.

Denken Sie daran: Ein unerwartetes Erbe kann eine große Chance sein, aber es bringt auch Verantwortung und potenzielle rechtliche Herausforderungen mit sich. Mit der richtigen Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie von dieser unerwarteten Wendung des Schicksals optimal profitieren.

Testament trotz Alkoholismus und Depression gültig

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem bemerkenswerten Beschluss (Az.: 3 W 28/24) entschieden, dass psychische Erkrankungen und Alkoholabhängigkeit nicht automatisch zur Testierunfähigkeit führen.

Der Fall

Ein Mann hatte seiner Ziehtochter testamentarisch sein gesamtes Vermögen vermacht.

Nach seinem Tod wollte seine Schwester das Testament anfechten, mit der Begründung, ihr Bruder sei aufgrund von Alkoholismus und manisch-depressiver Erkrankung testierunfähig gewesen.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht wies die Einwände der Schwester zurück und erklärte das Testament für wirksam. Dabei stützte es sich auf folgende Punkte:

  1. Alkoholismus: Eine Alkoholsucht allein begründet keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die eine freie Willensbestimmung ausschließt.

  2. Depression: Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die manisch-depressive Erkrankung den Erblasser nicht bei der Erstellung des Testaments behindert hatte.

  3. Schriftbild: Die Untersuchung des Testaments zeigte keine Anzeichen für eine erhebliche Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Erstellung.

Rechtliche Grundlagen

Laut Gesetz ist eine Person testierunfähig, wenn sie aufgrund krankhafter Störungen der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Testaments zu verstehen.

Fazit

Diese Entscheidung unterstreicht, dass die bloße Existenz psychischer oder suchtbedingter Erkrankungen nicht ausreicht, um ein Testament anzufechten.

Es bedarf konkreter Beweise, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht in der Lage war, einen freien Willen zu bilden.

Für die erbrechtliche Praxis bedeutet dies, dass bei der Anfechtung eines Testaments aufgrund psychischer Erkrankungen oder Suchtprobleme des Erblassers eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich ist.

Digitaler Nachlass: OLG Oldenburg erlaubt Erbin volle Nutzung des Instagram-Kontos

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden, dass Erben nicht nur Zugriff auf den Inhalt, sondern auch die volle aktive Nutzung des Instagram-Kontos eines Verstorbenen haben dürfen (OLG Oldenburg, Urteil vom 16.01.2025, Az. 13 U 116/23).

Das Gericht argumentiert, dass die Erbin als Gesamtrechtsnachfolgerin gemäß § 1922 BGB in alle Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Dies umfasse auch das Recht zur aktiven Nutzung des Social-Media-Kontos.

Keine höchstpersönliche Natur der Leistungen

Das OLG betont, dass die von Meta erbrachten Leistungen nicht höchstpersönlicher Natur seien. Es handele sich lediglich um technische Dienstleistungen wie die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform, die unverändert auch gegenüber Erben erbracht werden könnten.

Auch die Pflichten des Kontoinhabers seien nicht höchstpersönlich. Das OLG verweist darauf, dass Meta bereits eine Vertretung bei der Kontoeröffnung zulässt, was gegen eine Höchstpersönlichkeit spreche.

Kein besonderes Vertrauensverhältnis

Anders als bei einem Girovertrag, bei dem laut Bundesgerichtshof (BGH) die Vertrauensbeziehung zwischen Bank und Kunde eine Rolle spielt, sieht das OLG bei Instagram-Konten kein besonderes Vertrauensverhältnis:

  • Es werden keine größeren Vermögenswerte anvertraut
  • Die Vertragsbeziehung basiert nicht auf besonderer Kreditwürdigkeit des Nutzers

Abgrenzung zur BGH-Rechtsprechung

Das OLG grenzt sich bewusst von früheren BGH-Entscheidungen ab:

  1. In der Grundsatzentscheidung von 2018 (BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17) ging es nur um die Bereitstellung von Inhalten zum Abruf.

  2. Auch der BGH-Beschluss von 2020 (BGH, Beschluss vom 20.08.2020, Az. III ZB 30/20) behandelte nicht die Frage der aktiven Nutzung durch Erben.

Das OLG Oldenburg hat die Revision zum BGH zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der BGH der Auffassung des OLG anschließen wird. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es weitreichende Folgen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass haben.

Sicherung des Pflichtteils: Der Arrestbefehl als rechtliches Instrument

Im Erbrecht gibt es oft komplexe Situationen, die einer genauen rechtlichen Betrachtung bedürfen. Ein aktueller Fall, der vom Oberlandesgericht München am 07.01.2025 entschieden wurde (Az.: 3 W 1443/24 e), beleuchtet ein wichtiges Instrument für Pflichtteilsberechtigte: den Arrestbefehl.

Was ist ein Arrestbefehl?

Ein Arrestbefehl ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme, die in § 916 ff. ZPO geregelt ist.

Im Erbrecht dient er dazu, den Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten zu sichern, bevor dieser endgültig festgestellt und durchgesetzt werden kann.

Voraussetzungen für einen Arrestbefehl

Um einen Arrestbefehl zu erwirken, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein Arrestanspruch bestehen (hier: der Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB).

  2. Es muss ein Arrestgrund vorliegen (§ 917 ZPO).

Der Arrestgrund ist dabei besonders kritisch. Er liegt vor, wenn die Besorgnis besteht, dass ohne den Arrest die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

Grenzen des Arrestbefehls

Das Gericht betonte, dass nicht jede Vermögensübertragung durch den Erben automatisch einen Arrestgrund darstellt.

Erst wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte beiseite geschafft werden oder ohne angemessene Gegenleistung veräußert werden, ist ein Arrest gerechtfertigt.

Wirtschaftliche Bedeutung

Der Arrestbefehl „friert“ das Vermögen des Erben ein, bis der Pflichtteilsanspruch geklärt ist.

Dies verhindert, dass Vermögenswerte verschoben oder verschleudert werden und sichert somit die Durchsetzbarkeit des Pflichtteilsanspruchs.

Fazit

Der Fall zeigt, wie wichtig es für Pflichtteilsberechtigte sein kann, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.

Ein Arrestbefehl kann ein effektives Mittel sein, um den eigenen Anspruch zu sichern. Allerdings muss er gut begründet sein, um vor Gericht Bestand zu haben.

Für Erben bedeutet dies im Umkehrschluss, dass sie bei Vermögensübertragungen besonders vorsichtig und transparent vorgehen sollten, um nicht den Verdacht zu erwecken, Vermögen dem Zugriff des Pflichtteilsberechtigten entziehen zu wollen.

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie gerne zu Ihren Rechten und Pflichten, sei es als Pflichtteilsberechtigter oder als Erbe, um in solch komplexen Situationen die richtigen Schritte einzuleiten.

Neue Entwicklungen im Erbschaftssteuerrecht: Auswirkungen des BFH-Urteils zur Veräußerung geerbter Immobilien

Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerfreien Veräußerung geerbter Immobilien hat weitreichende Konsequenzen für Erbengemeinschaften.

Es lohnt sich, die Hintergründe und Auswirkungen dieser Entscheidung genauer zu betrachten.

Gesetzliche Grundlagen

Die relevante Vorschrift findet sich in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

Demnach sind private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

Das wegweisende BFH-Urteil

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 26.09.2023 (Az. IX R 13/22) eine bedeutende Klarstellung vorgenommen.

Das Gericht entschied, dass der Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft nicht als Anschaffung im Sinne des § 23 EStG gilt.

Somit fällt beim späteren Verkauf der geerbten Immobilie keine Einkommensteuer an.

Abkehr von bisheriger Rechtsprechung

Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine frühere Rechtsprechung revidiert und sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt.

Das Urteil stellt klar:

Voraussetzung für die Besteuerung sei, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei.

Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall.

Praktische Auswirkungen

Diese Rechtsprechungsänderung hat erhebliche praktische Bedeutung für Erbengemeinschaften:

  1. Steuerfreiheit: Der Verkauf von geerbten Immobilien durch Erbengemeinschaften ist nun in vielen Fällen von der Einkommensteuer befreit.

  2. Planungssicherheit: Erben können jetzt Immobilien aus dem Nachlass veräußern, ohne steuerliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

  3. Vereinfachung: Die Auflösung von Erbengemeinschaften wird erleichtert, da der Verkauf von Anteilen und anschließende Immobilienveräußerungen steuerlich unbedenklich sind.

Fazit und Ausblick

Das BFH-Urteil vom 26.09.2023 (Az. IX R 13/22) stellt eine signifikante Änderung in der steuerrechtlichen Behandlung von Erbengemeinschaften dar.

Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf diese neue Rechtsprechung reagieren wird.

Erben sollten diese Entwicklung im Auge behalten und gegebenenfalls ihre Planungen anpassen.

Für eine detaillierte Beratung zu Ihrer individuellen Situation empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

Sicherung des Pflichtteils: Der Arrestbefehl als rechtliches Instrument

Im Erbrecht gibt es oft komplexe Situationen, die einer genauen rechtlichen Betrachtung bedürfen. Ein aktueller Fall, der vom Oberlandesgericht München am 07.01.2025 entschieden wurde (Az.: 3 W 1443/24 e), beleuchtet ein wichtiges Instrument für Pflichtteilsberechtigte: den Arrestbefehl.

Was ist ein Arrestbefehl?

Ein Arrestbefehl ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme, die in § 916 ff. ZPO geregelt ist.

Im Erbrecht dient er dazu, den Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten zu sichern, bevor dieser endgültig festgestellt und durchgesetzt werden kann.

Voraussetzungen für einen Arrestbefehl

Um einen Arrestbefehl zu erwirken, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein Arrestanspruch bestehen (hier: der Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB).
  2. Es muss ein Arrestgrund vorliegen (§ 917 ZPO).

Der Arrestgrund ist dabei besonders kritisch. Er liegt vor, wenn die Besorgnis besteht, dass ohne den Arrest die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

Grenzen des Arrestbefehls

Das Gericht betonte, dass nicht jede Vermögensübertragung durch den Erben automatisch einen Arrestgrund darstellt.

Erst wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte beiseite geschafft werden oder ohne angemessene Gegenleistung veräußert werden, ist ein Arrest gerechtfertigt.

Wirtschaftliche Bedeutung

Der Arrestbefehl „friert“ das Vermögen des Erben ein, bis der Pflichtteilsanspruch geklärt ist.

Dies verhindert, dass Vermögenswerte verschoben oder verschleudert werden und sichert somit die Durchsetzbarkeit des Pflichtteilsanspruchs.

Fazit

Der Fall zeigt, wie wichtig es für Pflichtteilsberechtigte sein kann, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.

Ein Arrestbefehl kann ein effektives Mittel sein, um den eigenen Anspruch zu sichern. Allerdings muss er gut begründet sein, um vor Gericht Bestand zu haben.

Für Erben bedeutet dies im Umkehrschluss, dass sie bei Vermögensübertragungen besonders vorsichtig und transparent vorgehen sollten, um nicht den Verdacht zu erwecken, Vermögen dem Zugriff des Pflichtteilsberechtigten entziehen zu wollen.

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie gerne zu Ihren Rechten und Pflichten, sei es als Pflichtteilsberechtigter oder als Erbe, um in solch komplexen Situationen die richtigen Schritte einzuleiten.

Der digitale Nachlass: Eine juristische Herausforderung im 21. Jahrhundert

Das deutsche Erbrecht, welches im Wesentlichen am 01.01.1900 in Kraft getreten ist, steht heute vor einer besonderen Herausforderung: dem digitalen Nachlass. In einer Zeit, in der soziale Medien, Online-Konten und digitale Vermögenswerte zum Alltag gehören, müssen Juristen und Erben gleichermaßen kreative Lösungen finden, um die bestehenden Gesetze auf die digitale Gegenwart anzuwenden.

Alte Regeln, neue Welt

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt natürlich keine Regelungen für Facebook-Profile oder Cloud-Speicher. Dennoch müssen wir mit den vorhandenen rechtlichen Werkzeugen arbeiten.

Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass digitale Konten Teil des Erbes sind und Erben uneingeschränkten Zugang zu Social-Media-Accounts haben dürfen.

Vorsorge zu Lebzeiten

Um den Umgang mit dem digitalen Nachlass zu erleichtern, empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen:

  1. Zugangsdaten dokumentieren: Eine sichere Aufbewahrung aller wichtigen Zugangsdaten ist essentiell.

  2. Vertrauensperson bestimmen: Ein digitaler Nachlassverwalter kann helfen, den letzten Willen in der Online-Welt umzusetzen.

  3. Klare Anweisungen hinterlassen: Festlegen, wie mit den einzelnen Accounts verfahren werden soll.

Herausforderungen für Erben

Ohne Vorsorge stehen Erben oft vor verschlossenen digitalen Türen. Sie haben zwar das Recht auf Zugang, aber nicht immer die praktische Möglichkeit.

Hier kommen juristische Auslegungen und der gesunde Menschenverstand ins Spiel:

  • Kontaktaufnahme mit Plattformbetreibern: Erben können die Versetzung von Profilen in den „Gedenkzustand“ beantragen.

  • Vorlage von Erbschein oder Vollmacht: Um die Berechtigung nachzuweisen, müssen oft offizielle Dokumente vorgelegt werden.

Fazit

Die Anwendung des über 100 Jahre alten Erbrechts auf die digitale Welt erfordert Flexibilität und juristisches Fingerspitzengefühl.

Es zeigt sich, dass die grundlegenden Prinzipien des Erbrechts auch im digitalen Zeitalter Bestand haben – sie müssen nur neu interpretiert und angewendet werden.

Für Erblasser und Erben gleichermaßen gilt: Vorsorge und klare Regelungen können viele Probleme im Umgang mit dem digitalen Nachlass vermeiden.

Als Rechtsanwälte sind wir gefordert, unsere Mandanten nicht nur in traditionellen erbrechtlichen Fragen zu beraten, sondern auch die Besonderheiten des digitalen Nachlasses zu berücksichtigen. Nur so können wir sicherstellen, dass der letzte Wille unserer Mandanten auch in der digitalen Welt Beachtung findet.

Erbausschlagung: Vorsicht bei vorschnellen Entscheidungen

Eine kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 14.08.2024 – 8 W 102/23) verdeutlicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung vor der Ausschlagung eines Erbes.

Im vorliegenden Fall schlug eine Enkelin das Erbe ihrer Großmutter aus, da sie von einer Überschuldung des Nachlasses ausging. Als sich später herausstellte, dass der Nachlass doch werthaltig war, versuchte sie vergeblich, ihre Ausschlagung rückgängig zu machen.

Erbausschlagung: Form und Frist

Eine Erbausschlagung muss in einer bestimmten Form und innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen:

  • Form: Die Ausschlagung muss entweder persönlich zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter (notariell) Form gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
  • Frist: Die reguläre Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung als Erbe.

Alternativen zur Erbausschlagung

Bei Verdacht auf Überschuldung des Nachlasses gibt es Alternativen zur sofortigen Ausschlagung:

  1. Nachlassinsolvenz: Statt das Erbe auszuschlagen, kann der Erbe die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies bietet die Möglichkeit, die tatsächliche finanzielle Situation des Nachlasses zu klären, ohne sofort auf potenzielle Vermögenswerte zu verzichten.

  2. Haftungsbeschränkung: Der Erbe kann auch die Haftung auf den Nachlass beschränken, indem er Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt.

Fazit: Anwaltliche Beratung unerlässlich

Der Fall des OLG Zweibrücken zeigt eindrücklich, wie wichtig eine fundierte rechtliche Beratung vor der Entscheidung über eine Erbausschlagung ist. Ein vorschneller Verzicht auf ein Erbe kann zu irreversiblen und wirtschaftlich nachteiligen Folgen führen.

Daher empfehlen wir dringend, vor jeder Entscheidung bezüglich einer Erbschaft einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Nur so können alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sorgfältig geprüft und eine fundierte Entscheidung getroffen werden.

Eine professionelle Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Briefkasten mit Silikon verklebt: Zustellung trotzdem wirksam

Zugangsvereitelung und ihre Folgen: Ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (19 U 87/23 vom 10.10.2024) eine interessante Entscheidung zum Thema Zustellung und Zugangsvereitelung getroffen.

Dies nehmen wir zum Anlass, uns näher mit dem Zugang von Willenserklärungen nach deutschem Recht zu befassen.

Grundlagen des Zugangs von Willenserklärungen

Der Zugang einer Willenserklärung ist ein zentrales Element im deutschen Zivilrecht. Für juristische Laien ist es wichtig zu verstehen, dass für den wirksamen Zugang lediglich die Möglichkeit der  Kenntnisnahme erforderlich ist. Die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Empfänger spielt dabei keine Rolle.

Sobald eine Willenserklärung einmal zugegangen ist, ändert auch eine spätere Zerstörung oder ein Verlust der Nachricht nichts mehr an der Wirksamkeit des Zugangs.

Dies gilt selbst dann, wenn dadurch objektiv keine Möglichkeit der Kenntnisnahme mehr besteht.

Zugangsvereitelung und ihre Konsequenzen

Was ist Zugangsvereitelung?

Zugangsvereitelung liegt vor, wenn der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig verhindert, dass eine an ihn gerichtete Willenserklärung in seinen Machtbereich gelangt. Beispiele hierfür sind:

  • Verkleben des Briefkastens
  • Entfernen des Namensschildes
  • Umzug ohne Hinterlassen einer Adresse

Rechtliche Folgen

Bei einer Zugangsvereitelung gilt die Willenserklärung im Regelfall als zugegangen, sobald sie in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist und unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden könnte.

Dies wäre z.B. dann nicht der Fall, wenn ich einen Brief hinterm Gartenzaun des Empfängers in den Busch stecke oder ich den Brief statt in den Briefkasten in die Mülltonne des Empfängers einwerfe.

In beiden Fällen wäre der Brief zwar im Herrschaftsbereich des Empfängers (seinem Grundstück oder seinem Mülleimer), aber es wäre normalerweise nicht damit zu rechnen, dass der Empfänger den Brief auch tatsächlich lesen würde.

Ein erfolgter Zugang hat zur Folge, dass:

  1. Fristen zu laufen beginnen
  2. Rechtsfolgen eintreten
  3. Der Absender vor Nachteilen geschützt wird

Möglichkeiten zur Herstellung des Zugangs

Trotz Zugangsvereitelung gibt es Wege, den Zugang einer Willenserklärung zu bewirken:

  1. Öffentliche Zustellung: In bestimmten Fällen kann eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
  2. Hinterlegung: Bei unbekanntem Aufenthaltsort kann eine Hinterlegung beim Amtsgericht in Betracht kommen.
  3. Ermittlung der neuen Adresse: Bei Umzug kann eine Nachforschung zur neuen Anschrift durchgeführt werden.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe unterstreicht die Bedeutung des Zugangs von Willenserklärungen im deutschen Recht.

Sie verdeutlicht, dass Versuche, den Zugang zu vereiteln, rechtlich nicht zum Erfolg führen. Vielmehr können sie sogar nachteilige Folgen für den Empfänger haben, da Fristen trotzdem zu laufen beginnen und Rechtsfolgen eintreten können.

Für die Praxis bedeutet dies, dass sowohl Absender als auch Empfänger von Willenserklärungen sich der rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein sollten. Eine offene und korrekte Kommunikation ist nicht nur im zwischenmenschlichen Bereich, sondern auch aus juristischer Sicht der beste Weg, um Konflikte zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Pflichtteilsverzicht unwirksam beurkundet: Notar haftet


Was ist der Pflichtteilsverzicht?

Der Pflichtteilsverzicht ist ein wichtiges erbrechtliches Instrument, das es Erblassern ermöglicht, ihre Nachlassplanung flexibler zu gestalten. Dabei verzichtet ein potenzieller Pflichtteilsberechtigter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Dies kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  1. Erhalt von Familienunternehmen: Um eine Zersplitterung des Betriebsvermögens zu verhindern
  2. Ausgleich von Vorempfängen: Wenn ein Erbe bereits zu Lebzeiten des Erblassers begünstigt wurde
  3. Vermeidung von Konflikten: Um Streitigkeiten zwischen Erben vorzubeugen

Der Fall

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.11.2024 – IV ZR 263/23) zeigt jedoch, dass bei der Gestaltung eines Pflichtteilsverzichts äußerste Sorgfalt geboten ist.

Im vorliegenden Fall wurde ein Pflichtteilsverzichtsvertrag für unwirksam erklärt, da der Erblasser bei der notariellen Beurkundung nicht persönlich anwesend war und auch keine wirksame Vollmacht vorlag.

Meine Einschätzung

Um solche rechtlichen Fallstricke zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, den Pflichtteilsverzichtsvertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien abzuschließen.

Sollte dies nicht möglich sein, ist eine vorherige rechtliche Beratung unerlässlich. Nur so können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Es ist wichtig zu bedenken, dass es zu dem genannten BGH-Urteil nie gekommen wäre, wenn nicht im Nachhinein jemand seine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht und eingeklagt hätte. Dies unterstreicht die Bedeutung einer rechtssicheren Gestaltung des Pflichtteilsverzichts.

Fazit

Der Pflichtteilsverzicht kann ein nützliches Instrument der Nachlassplanung sein, birgt aber auch rechtliche Risiken. Eine sorgfältige Vorbereitung und fachkundige Beratung sind unerlässlich, um die Wirksamkeit des Verzichts sicherzustellen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.