Die 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Die Gestattung zur Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine solche Überlassung zur privaten Nutzung.
Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.2011,
Geschäftszeichen: VI R 56/10.