In den Weihnachtsferien stieß ich auf einen interessanten Artikel über Scheidungen in Nordkorea. Der Bericht, der auf t-online.de erschien, beleuchtet die drastischen Konsequenzen, die Paare in dem autoritären Staat bei einer Trennung zu befürchten haben. Besonders auffällig ist, dass zu einer Scheidung zwar immer zwei gehören, in Nordkorea aber offenbar vor allem die Ehefrauen für die Auflösung der Ehe bestraft werden. Laut dem Bericht werden Frauen in der Regel härter bestraft als Männer, mit längeren Strafen in Arbeitslagern. Als deutscher Rechtsanwalt empfinde ich es als sehr angenehm, dass die Rechtslage hierzulande deutlich anders ist. In Deutschland braucht es keinen spezifischen Grund für eine Scheidung, und das Verschuldensprinzip gehört der Vergangenheit an. Von Ausnahmefällen abgesehen, wird folgerichtig auch nicht gefragt, warum eine Ehe gescheitert ist oder warum einer der Partner die Scheidung möchte. Interessanterweise würde dies im Übrigen auch für eine in Nordkorea geschlossene Ehe gelten, sofern sie in Deutschland geschieden werden könnte. Die Möglichkeit, in Deutschland einen Scheidungsantrag für eine in Nordkorea geschlossene Ehe zu stellen, hängt nach deutschem Recht von mehreren Faktoren ab: Zuständigkeit deutscher Gerichte: Mindestens einer der Ehepartner muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Anerkennung der Ehe: Die nordkoreanische Ehe muss in Deutschland als gültig anerkannt sein. Anwendbares Recht: Es muss geklärt werden, welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, was von internationalen Abkommen und dem deutschen Internationalen Privatrecht abhängt. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein Koreanisch spreche und nicht weiß, welche Rechtsfolgen eine deutsche Scheidung in Nordkorea hätte. In Deutschland würde die Scheidung jedoch ohne Probleme wirksam werden, sodass der geschiedene Ehepartner in Deutschland nicht mehr als verheiratet gelten würde. Es ist beruhigend zu wissen, dass das deutsche Rechtssystem einen humanen und fairen Ansatz bei Scheidungen verfolgt, der die persönliche Freiheit und Würde der Beteiligten respektiert.Scheidung einer nordkoreanischen Ehe in Deutschland
Archiv für Kategorie: Familienrecht
Nordkorea: Geschiedene müssen ins Straflager
Kinderfotos in sozialen Medien: Eine rechtliche und ethische Gratwanderung
In einer Zeit, in der das Teilen von Familienfotos in sozialen Netzwerken zur Normalität geworden ist, wirft ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks ein kritisches Licht auf diese Praxis. Die Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos auf kommerziellen Social-Media-Plattformen kann demnach eine potenzielle Kindeswohlgefährdung darstellen. Eingriff in die Privatsphäre: Besonders problematisch sind Aufnahmen von kranken oder leicht bekleideten Kindern. Solche Bilder können als massiver Eingriff in die Privatsphäre des Kindes gewertet werden. Sexualisierbarer Kontext: Selbst alltägliche Situationen können unter bestimmten Umständen in einen sexualisierbaren Kontext gerückt werden. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen von Kindern in Badebekleidung oder ähnlichen Situationen. Kommerzielle Nutzung: Wenn solche Inhalte auf Kanälen mit kommerziellem Charakter geteilt werden, verstärkt sich das Potenzial zur Kindeswohlgefährdung erheblich. Die Sensibilität für dieses Thema hat sich im Laufe der Zeit stark verändert. In den 1970er Jahren erschien das Fertigen freizügiger Kinderfotos noch deutlich unschuldiger. Mit dem Aufkommen des Internets und sozialer Medien hat sich die Situation jedoch drastisch gewandelt. Die unkontrollierte Weiterverbreitung solcher Bilder stellt heute ein erhebliches Risiko dar. Der kürzlich in Frankreich aufgedeckte Fall von sexuellem Missbrauch innerhalb der Ehe und das damit verbundene Netzwerk von Gewalttätern zeigt die internationale Dimension dieser Problematik. Auch die Enthüllungen über ein mutmaßliches Vergewaltigernetzwerk auf Telegram unterstreichen die Dringlichkeit, den Schutz von Kindern im digitalen Raum zu verstärken. Als Anwalt beobachte ich, dass Fragen zur Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Netzwerken meist erst im Kontext von Trennungen diskutiert werden. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollten Eltern jedoch generell kritisch über die Nutzung von Bildern ihrer Kinder nachdenken. Altersgerechter Ansatz: Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für ein differenziertes Schutzkonzept, das verschiedene Altersgruppen berücksichtigt. Einwilligung der Kinder: Es wird empfohlen, Kinder so früh wie möglich in Entscheidungen über ihre digitale Präsenz einzubeziehen. Beschränkung der elterlichen Vertretungsbefugnis: In kommerziellen Kontexten sollte über eine Einschränkung der elterlichen Vertretungsbefugnis nachgedacht werden. Die Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Eltern sollten sich der potenziellen Risiken bewusst sein und im Zweifelsfall von einer Veröffentlichung absehen. Es liegt in unserer Verantwortung, die Persönlichkeitsrechte und das Wohl der Kinder auch im digitalen Raum zu schützen.Risiken und rechtliche Implikationen
Historischer Kontext und aktuelle Entwicklungen
Internationale Perspektive
Rechtliche Überlegungen
Schutzkonzepte und Handlungsempfehlungen
Fazit
Schwiegereltern-Darlehen: Vom Geschenk zur Rückzahlungspflicht
Die finanzielle Unterstützung durch Schwiegereltern kann in Zeiten der Ehe eine willkommene Hilfe sein. Doch was passiert, wenn die Ehe scheitert? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main beleuchtet diese Problematik und zeigt eine bedeutende Entwicklung in der Rechtsprechung auf. In der Vergangenheit wurden Schenkungen der Schwiegereltern im Falle einer Scheidung nicht direkt zurückabgewickelt. Stattdessen fanden sie Berücksichtigung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den Ehepartnern. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch mit einem wegweisenden Urteil geändert:Der BGH entschied, dass Schenkungen der Schwiegereltern an ein Ehepaar im Scheidungsfall unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die Schenkung in Erwartung des Fortbestands der Ehe erfolgte und diese Erwartung durch die Scheidung enttäuscht wurde. Die Rückforderung kann direkt gegenüber dem beschenkten Schwiegerkind geltend gemacht werden, ohne den Umweg über den Zugewinnausgleich zu nehmen. Im jüngst vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall ging es jedoch nicht um eine Schenkung, sondern um ein Darlehen. Die Schwiegereltern hatten ihrem Schwiegersohn mit 250.000 Euro ausgeholfen, um die Restschuld für ein geerbtes Haus zu begleichen. Nach dem Scheitern der Ehe stellte der Schwiegersohn die Rückzahlungen ein. Das Landgericht Frankfurt stellte klar: Das Gericht verpflichtete den Schwiegersohn zur Rückzahlung von rund 190.000 Euro. Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, auch bei familiären Finanzvereinbarungen klare Absprachen zu treffen und diese schriftlich festzuhalten. Es zeigt auch, dass die Gerichte zunehmend bereit sind, die wirtschaftliche Realität solcher Vereinbarungen anzuerkennen, unabhängig von familiären Bindungen. Für Familien bedeutet dies: Vorsicht bei großzügigen finanziellen Unterstützungen. Was in guten Zeiten als selbstverständliche Hilfe erscheint, kann im Falle einer Scheidung zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.Wandel in der Rechtsprechung
Der aktuelle Fall: Darlehen statt Schenkung
Gerichtliche Entscheidung
Fazit
Rückführung trotz Kriegsgefahr: Eine juristische Perspektive auf ein menschliches Dilemma
In einer Zeit, in der unsere unmittelbare europäische Nachbarschaft von Konflikten erschüttert wird, stehen wir vor komplexen rechtlichen und ethischen Herausforderungen. Die Kriege in der Ukraine, Syrien, dem Libanon, Gaza und teilweise in Libyen sind menschliche Tragödien von unvorstellbarem Ausmaß. Vor diesem Hintergrund möchte ich einen Fall beleuchten, der die Spannung zwischen juristischer Logik und elterlicher Fürsorge verdeutlicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich entschieden, dass eine Mutter ihr einjähriges Kind nach Israel zurückbringen muss, obwohl sie es aus Sorge um dessen Sicherheit nach Deutschland gebracht hatte. Als Vater von vier Kindern kann ich die Entscheidung der Mutter, ihr Kind aus einer potenziell gefährlichen Region zu entfernen, zutiefst nachempfinden. Die ständige Bedrohung, selbst wenn sie nicht unmittelbar ist, kann für Eltern eine enorme psychische Belastung darstellen. Aus rein juristischer Sicht ist die Entscheidung des Gerichts nachvollziehbar. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen sieht vor, dass eine Rückführung nur bei nachgewiesener „schwerwiegender Gefahr“ für das Kind abgelehnt werden kann. Im vorliegenden Fall konnte diese konkrete Gefährdung nicht ausreichend belegt werden, da in Israel selbst aktuell kein Krieg herrscht. Diese Situation unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Vorbereitung in solchen Fällen: Detaillierte Gefahrendarstellung: Anwälte sind auf präzise Informationen ihrer Mandanten angewiesen, um potenzielle Gefahren überzeugend darzulegen. Präventive Maßnahmen: Vor einem geplanten Umzug sollte ein Sorgerechtsverfahren in Betracht gezogen werden, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klären. Unterschiedliche Entscheidungsmaßstäbe: Es ist wichtig zu verstehen, dass in Rückführungsverfahren andere Kriterien gelten als bei Entscheidungen über das Sorgerecht. Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie komplex die Abwägung zwischen rechtlichen Normen und menschlichen Bedürfnissen sein kann. Als Juristen sind wir gefordert, nicht nur den Buchstaben des Gesetzes zu folgen, sondern auch die tiefgreifenden emotionalen und psychologischen Aspekte solcher Entscheidungen zu berücksichtigen. In einer Welt, die von Konflikten geprägt ist, müssen wir besonders sensibel mit Fällen umgehen, die das Wohl von Kindern betreffen. Gleichzeitig unterstreicht dieser Fall die Notwendigkeit einer gründlichen rechtlichen Vorbereitung für Eltern, die sich in ähnlichen Situationen befinden könnten. Letztendlich bleibt zu hoffen, dass in Zukunft Wege gefunden werden, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch dem Schutzbedürfnis von Eltern und Kindern in Krisenregionen gerecht werden.Juristische Erwägungen vs. elterliche Intuition
Fazit: Ein Plädoyer für Sensibilität
Videoverhandlungen im Familienrecht: Eine neue Ära der Rechtsprechung
Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren auch vor den Gerichtssälen nicht Halt gemacht. Als Fachanwalt für Familienrecht habe ich diese Entwicklung hautnah miterlebt. Bis 2019 waren Videoverhandlungen in meiner Praxis noch völlig unbekannt. Doch dann kam die Corona-Pandemie und veränderte alles. Im Herbst 2020 hatte ich meine erste Online-Scheidung. Glücklicherweise hatte ich mir aufgrund der Pandemie eine Kamera für meinen PC besorgt, sodass ich technisch überhaupt daran teilnehmen konnte. Zu diesem Zeitpunkt las ich zum ersten Mal den § 128a ZPO, den ich vorher nie gebraucht hatte. Interessanterweise war diese gesetzliche Regelung für Videoverhandlungen schon fast zehn Jahre in Kraft, als ich meine erste Online-Verhandlung hatte. Seit 2020 haben die Gerichte deutschlandweit massiv technisch aufgerüstet, sodass nun viele Verhandlungen online stattfinden. Dies führt zu neuen rechtlichen Fragen bezüglich der Gesetzeskonformität dieser Verfahren. Ein Gericht hat entschieden, dass eine Verhandlung nur dann ordnungsgemäß ist, wenn jeder Prozessbeteiligte zu jedem Zeitpunkt alle anderen Prozessbeteiligten digital sehen kann. Ein ungünstiger Kamerawinkel könnte somit zur Unwirksamkeit des Verfahrens führen. Mit einem anderen wichtigen Aspekt hat sich kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 21.08.2024 (Az. II R 43/22) befasst: der Frage der Öffentlichkeit bei Videoverhandlungen. Der BFH entschied, dass bei einer hybriden Videoverhandlung die Öffentlichkeit zwar im Sitzungssaal ausgeschlossen werden kann, dies aber in den Räumen, in denen sich die zugeschalteten Parteien befinden, nicht überprüfbar ist. Das Gericht argumentierte, dass dieses Risiko vom Gesetzgeber in Kauf genommen wurde, als er Videoverhandlungen zuließ. Obwohl diese Entscheidung vom BFH gefällt wurde, gehe ich davon aus, dass sie auch in Familiensachen, die ebenfalls nicht öffentlich sind, ähnlich gehandhabt werden wird. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Familienrechtsverfahren für Videoverhandlungen geeignet sind. Insbesondere bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren bevorzugen Richter nach wie vor die persönliche Anwesenheit der Eltern im Gerichtssaal. In meiner Praxis habe ich in den letzten Jahren keine Videoverhandlungen in solchen Angelegenheiten erlebt. Die Entscheidung über die Durchführung einer Videoverhandlung nach § 128a ZPO liegt allein beim Richter. Er kann frei entscheiden, ob er dies gewährt oder nicht. Die Einführung von Videoverhandlungen hat die Rechtsprechung vor neue Herausforderungen gestellt. Während sie in vielen Bereichen eine praktische Lösung darstellen, müssen wir uns weiterhin mit den rechtlichen Implikationen auseinandersetzen. Als Familienrechtler bleibe ich gespannt, wie sich diese Entwicklung in Zukunft auf unsere Arbeit auswirken wird.Rechtliche Herausforderungen bei Videoverhandlungen
Sichtbarkeit aller Beteiligten
Öffentlichkeit der Verhandlung
Besonderheiten im Familienrecht
Fazit
Trotz Schütteltrauma: Eltern erhalten Sorgerecht für Kleinkind zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20.11.2024 (1 BvR 1404/24) eine bemerkenswerte Entscheidung im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und Elternrecht getroffen. Der Fall zeigt eindrücklich, wie komplex und herausfordernd familienrechtliche Entscheidungen sein können, insbesondere wenn es um den Schutz von Kindern geht. Ein Säugling wurde mit Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, die auf ein Schütteltrauma hindeuteten. Das Familiengericht entzog daraufhin den Eltern das Sorgerecht. Das Oberlandesgericht (OLG) gab den Eltern jedoch unter Auflagen das Sorgerecht zurück, obwohl es davon ausging, dass die Verletzungen von den Eltern verursacht wurden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Entscheidung des OLG und wies die Beschwerde des Verfahrensbeistands zurück. Die Karlsruher Richter betonten, dass die Prognose des OLG, einer zukünftigen Kindeswohlgefährdung mit Auflagen ausreichend entgegenwirken zu können, verfassungsrechtlich hinzunehmen sei. Die Entscheidung verdeutlicht das schwierige Abwägungsverhältnis zwischen dem staatlichen Schutzauftrag für Kinder und dem Elternrecht. Das Gericht stellte klar, dass der Staat nur eingreifen darf, wenn Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden oder das Kind aus anderen Gründen nicht ausreichend schützen können. Je schwerwiegender der zu erwartende Schaden für das Kind, desto geringere Anforderungen sind an den Grad der Wahrscheinlichkeit zu stellen, mit dem auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann. Im vorliegenden Fall waren die Anforderungen an die Prognosesicherheit besonders hoch, da in der Vergangenheit bereits eine schwere Misshandlung stattgefunden hatte. Diese Entscheidung zeigt, dass auch in Fällen schwerer Kindeswohlgefährdung das Elternrecht nicht automatisch zurücktreten muss. Vielmehr ist eine sorgfältige Abwägung und Prognose erforderlich. Für Eltern, die sich überfordert fühlen, unterstreicht der Fall die Wichtigkeit, frühzeitig Hilfe anzunehmen. Es ist entscheidend zu betonen, dass die Familienhilfe des Jugendamtes als echte Unterstützung für Eltern fungieren kann. Wenn man merkt, dass man mit der Erziehung überfordert ist, sollte man sich nicht scheuen, rechtzeitig um Hilfe zu bitten und diese anzunehmen. Dies kann dazu beitragen, kritische Situationen zu vermeiden und das Kindeswohl langfristig zu sichern.Der Fall
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Abwägung zwischen Kindeswohl und Elternrecht
Hohe Anforderungen an die Prognose
Bedeutung für die Praxis
Zugewinnausgleich: Umfassende Auskunftspflicht für Selbstständige
Der Zugewinnausgleich stellt selbstständige Ehepartner oft vor besondere Herausforderungen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Anforderungen an die Auskunftspflicht in den letzten Jahren präzisiert und verschärft. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.11.2013 (Az. XII ZB 569/12) klargestellt, dass die Auskunftspflicht nach § 1379 BGB umfassend zu verstehen ist[1]. Demnach kann der auskunftsberechtigte Ehegatte nicht nur Informationen über den Bestand des Vermögens, sondern auch detaillierte Belege zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verlangen. Für Selbstständige bedeutet dies konkret: Die Komplexität dieser Anforderungen macht deutlich, warum Selbstständige oft die Hilfe ihres Steuerberaters benötigen, um eine ordnungsgemäße Auskunft zu erteilen. Der Steuerberater kann: Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 05.04.2017 (Az. XII ZB 230/15) betont, dass eine unvollständige oder fehlerhafte Auskunft erhebliche rechtliche Folgen haben kann. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Schätzung des Vermögens durch das Gericht führen, was für den auskunftspflichtigen Ehegatten nachteilig sein kann. Die umfassende Auskunftspflicht beim Zugewinnausgleich stellt insbesondere für Selbstständige eine große Herausforderung dar. Eine sorgfältige und vollständige Offenlegung unter Einbeziehung fachkundiger Unterstützung ist unerlässlich, um rechtliche Nachteile zu vermeiden und einen fairen Ausgleich zu gewährleisten.Umfang der Auskunftspflicht
Notwendigkeit fachkundiger Unterstützung
Konsequenzen unvollständiger Auskunft
Fazit
Neues Jahr: Zeit für einen Neuanfang?
In meiner über 20-jährigen Praxis habe ich beobachtet, dass die Anzahl der Mandanten, die wegen einer Trennung Rat suchen, nach den Sommerferien und besonders nach den Weihnachtsferien deutlich ansteigt. Doch stimmt dieser Eindruck mit der Realität überein? Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die verfügbaren Daten werfen. Interessanterweise gibt es für Deutschland keine offiziellen monatlichen Statistiken zu Trennungen oder Scheidungen. Das Statistische Bundesamt erfasst Scheidungen nur auf jährlicher Basis. Dies macht es schwierig, saisonale Trends präzise zu identifizieren. Obwohl wir keine spezifischen deutschen Daten haben, liefert eine Studie der University of Washington in Seattle interessante Einblicke. Die Forscher stellen fest, dass in den USA Scheidungsklagen besonders häufig im März und August eingereicht werden – auch genau nach den Winter- und Sommerferien. Dies deckt sich mit meinen Beobachtungen aus der Praxis. Hohe Erwartungen: Weihnachten und Neujahr sind mit hohen emotionalen Erwartungen verbunden. Werden diese nicht erfüllt, kann dies zu Enttäuschungen führen. Neujahrsvorsätze: Der Jahreswechsel motiviert viele Menschen, ihr Leben zu überdenken und Veränderungen anzustreben – manchmal auch in Beziehungen. Finanzielle Belastungen: Die Feiertage können finanziellen Stress verursachen, der Beziehungen zusätzlich belastet. Aufgeschobene Entscheidungen: Manche Paare warten bewusst bis nach den Feiertagen, um eine Trennung anzugehen. Der Psychologe Dr. Philipp Herzberg bestätigt in einem Fachartikel in der „Zeitschrift für Familienpsychologie“ (Ausgabe 12/2024, S. 45-52), dass Urlaube und Feiertage für viele Paare eine besondere Belastungsprobe darstellen können. Es ist also offenbar so, dass meine subjektive Einschätzung der letzten 20 Jahre tatsächlich nicht nur deutschlandweit, sondern auch international zu beobachten ist und auch, weil sie Gangs menschlich und normal ist, erklärbar ist. Jedem, der die Weihnachtszeit und den Urlaub im Kreise der Familie nicht als entspannend und positiv wahrgenommen hat, kann daher mit gutem Gewissen gesagt werden: Sie sind nicht allein.Statistische Lage in Deutschland
Internationale Studien
Mögliche Gründe für den „Trennungs-Boom“ nach den Feiertagen
Expertenmeinung
Kindesunterhalt: Mehrbedarf muss nicht ausdrücklich verlangt werden
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 24.04.2024 (Aktenzeichen XII ZB 282/23) eine wichtige Entscheidung zum Kindesunterhalt getroffen. Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob Mehrbedarf für eine offene Ganztagsschule beim Auskunftsverlangen im Streit um höheren Unterhalt explizit eingefordert werden muss. Der laufende Unterhalt deckt die regelmäßigen, wiederkehrenden Bedürfnisse des Kindes ab. Ein Mehrbedarf hingegen bezieht sich auf zusätzliche, besondere Aufwendungen, die über den normalen Bedarf hinausgehen, wie in diesem Fall die Kosten für eine offene Ganztagsschule. Für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ist die Inverzugsetzung des Unterhaltsschuldners von großer Bedeutung. Die Bestimmtheit der Inverzugsetzung ist dabei entscheidend, damit der Schuldner erkennen kann, wofür genau er in Verzug gesetzt wurde. Dies dient der Rechtssicherheit und ermöglicht dem Schuldner, angemessen zu reagieren. Der BGH hat in diesem Fall entschieden, dass der Mehrbedarf für eine offene Ganztagsschule nicht explizit im Auskunftsverlangen genannt werden muss. Das Gericht begründet dies wie folgt: Der Gesetzeswortlaut sieht ein Auskunftsverlangen „zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs“ vor, ohne dass alle Teile des Anspruchs im Einzelnen benannt werden müssen. Die Entstehungsgeschichte der Norm (§ 1613 Abs. 1 Satz 1 BGB) durch das Kindesunterhaltsgesetz von 1998 bestätigt diese Auslegung. Es genügt die konkrete Bezeichnung eines bestimmten Unterhaltsanspruchs. Ein allgemeines Auskunftsverlangen für höheren Kindesunterhalt umfasst automatisch auch den Mehrbedarf – auch für die Vergangenheit. Der BGH hob die Entscheidung des OLG auf und verwies die Sache zur erneuten Prüfung des Mehrbedarfs für den Zeitraum Februar 2020 bis Ende März 2021 zurück. Diese Entscheidung stärkt die Position des unterhaltsberechtigten Kindes und vereinfacht die Geltendmachung von Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts.Unterschied zwischen laufendem Unterhalt und Mehrbedarf
Bedeutung der Inverzugsetzung für Unterhalt der Vergangenheit
Entscheidung des BGH
Häusliche Gewalt: Hilfe und rechtliche Schritte für Betroffene
Häusliche Gewalt ist leider ein weit verbreitetes Problem, das besonders in der Zeit zwischen den Jahren oft eskaliert. In dieser schwierigen Situation bieten Frauenhäuser einen sicheren Zufluchtsort für Betroffene und ihre Kinder. Frauenhäuser sind Einrichtungen, die Frauen und ihren Kindern Schutz vor häuslicher Gewalt bieten. Sie stellen nicht nur eine sichere Unterkunft zur Verfügung, sondern bieten auch psychologische Unterstützung und Beratung. Um die Sicherheit der Bewohnerinnen zu gewährleisten, sind die Adressen von Frauenhäusern nicht öffentlich zugänglich. Betroffene Frauen können jedoch über folgende Wege Hilfe und Kontakt zu Frauenhäusern finden: Der Einzug in ein Frauenhaus ist oft nur der erste Schritt. Viele rechtliche Fragen müssen geklärt werden: Wenn die betroffene Frau noch Mieterin der gemeinsamen Wohnung ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Bei Kindern müssen folgende Aspekte geregelt werden: Eigene Unterhaltsansprüche der Frau, insbesondere gegenüber dem Ehemann, sollten geprüft werden. Häufig wird auch eine Scheidung angestrebt, wenn die Frau mit dem Gewalttäter verheiratet ist. Als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Betroffene bei all diesen komplexen rechtlichen Fragen unterstützen. Meine Aufgabe ist es, die Rechte der Frauen zu wahren und ihnen zu helfen, sich aus der Gewaltsituation zu befreien und ein neues, sicheres Leben aufzubauen. Häusliche Gewalt ist nie akzeptabel. Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der erste Schritt zur Veränderung kann der wichtigste sein.Frauenhäuser: Schutz und Unterstützung
Rechtliche Schritte nach dem Einzug ins Frauenhaus
Mietverhältnis
Kinder
Unterhalt für die Frau
Scheidung
Fachanwaltliche Unterstützung
Rauchen während des Umgangs: Grenzen der gerichtlichen Einflussnahme
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen der gerichtlichen Einflussnahme auf das elterliche Verhalten während des Umgangs mit den Kindern aufgezeigt. Der Beschluss vom 07.08.2024 (Az. 7 UF 80/24 e) verdeutlicht wichtige Aspekte des Umgangsrechts und der elterlichen Personensorge. Während des Umgangs liegt die sogenannte Personensorge beim jeweils betreuenden Elternteil. Dies bedeutet, dass dieser Elternteil grundsätzlich frei entscheiden kann, wie er mit dem Kind umgeht, welche Aktivitäten unternommen werden und wen das Kind trifft. Auch die zeitweise Betreuung durch Dritte, wie etwa neue Partner oder Großeltern, fällt in diesen Entscheidungsbereich. Die Grenze dieser Freiheit in der Ausübung der Personensorge bildet das Kindeswohl. Nur wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann das Familiengericht eingreifen und Auflagen erteilen. Im vorliegenden Fall sah das OLG Bamberg das Rauchen bzw. das Passivrauchen für die Kinder nicht als eine solche Gefährdung an. Das OLG hob die Anordnung des Familiengerichts auf, die dem Vater das Rauchen in geschlossenen Räumen in Anwesenheit der Kinder untersagt hatte. Begründet wurde dies damit, dass für eine solche Auflage ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine gesetzliche Grundlage besteht. Das Gericht betonte, dass es Aufgabe des Gesetzgebers wäre, Kinder vor den rauchenden Eltern zu schützen, falls dies als notwendig erachtet wird. Die Entscheidung des OLG Bamberg wirft auch Fragen im Hinblick auf die kürzlich erfolgte teilweise Legalisierung von Cannabis auf. Obwohl Cannabis nun in bestimmtem Rahmen legal ist, bleibt es eine potenziell gefährliche Substanz. Es ist denkbar, dass bei nachgewiesenem Cannabiskonsum in Gegenwart des Kindes durchaus über eine Kindeswohlgefährdung diskutiert werden könnte. Wie die Rechtsprechung zukünftig mit dieser neuen Problematik umgehen wird, ist derzeit noch völlig offen. Die Entscheidung des OLG Bamberg unterstreicht die Bedeutung der elterlichen Autonomie während des Umgangs mit den Kindern. Sie zeigt auch, dass gerichtliche Eingriffe in diesen Bereich nur bei einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls zulässig sind. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung insbesondere im Hinblick auf neue Herausforderungen wie den legalisierten Cannabiskonsum entwickeln wird.Personensorge während des Umgangs
Grenzen der Personensorge
Rauchverbot ohne rechtliche Grundlage
Neue Herausforderungen durch Cannabis-Legalisierung
Fazit
Großeltern und Enkelkinder: Ein wichtiges Band auch nach Trennung der Eltern
Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, und für viele Familien bedeutet das nicht nur besinnliche Stunden, sondern auch anstrengende Besuche bei den Großeltern. Doch der Kontakt zwischen Enkeln und Großeltern ist nicht nur zu den Feiertagen ein Thema. Besonders nach einer Trennung der Eltern kann die Beziehung zu den Großeltern auf eine harte Probe gestellt werden. Die Bindung zwischen Enkelkindern und ihren Großeltern ist von unschätzbarem Wert und sollte unbedingt erhalten bleiben. Großeltern können für ihre Enkel wichtige Bezugspersonen sein, die Stabilität und emotionalen Rückhalt bieten, gerade in schwierigen Zeiten wie einer elterlichen Trennung. Mit dieser komplexen Thematik hat sich kürzlich das Oberlandesgericht Brandenburg in seiner Entscheidung vom 24.04.2024 (Az. 9 UF 204/23) befasst. Der Fall zeigt eindrücklich, wie schwierig die Balance zwischen den Bedürfnissen aller Beteiligten sein kann. Im vorliegenden Fall hatte das Familiengericht den Großeltern mütterlicherseits Übernachtungsumgänge mit ihren Enkeln (6 und 9 Jahre alt) in begrenztem Umfang zugesprochen, einschließlich einer Woche in den Sommerferien. Die Großeltern forderten jedoch mehr regelmäßigen Kontakt, während die Mutter sich gegen weitere Umgänge aussprach. Das OLG Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Es betonte, dass die Großeltern seit der Geburt feste Bezugspersonen für die Kinder waren. Die Kinder selbst äußerten den Wunsch nach mehr gemeinsamer Zeit mit den Großeltern. Das Gericht musste eine heikle Abwägung vornehmen: Einerseits erkannte es an, dass die Großeltern wichtige Bezugspersonen für die Kinder sind. Andererseits betonte es, dass das Umgangsrecht der Großeltern die Kinder nicht einem „Umgangstourismus“ aussetzen dürfe. Es ist wichtig zu betonen, dass der Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil, der nicht mit den Kindern zusammenlebt, Vorrang hat. Die Herausforderung besteht darin, alle Familienkalender in Einklang zu bringen, wobei ein Monat nun einmal nur vier Wochen hat. Trotz dieser Schwierigkeiten ist der Kontakt der Kinder zu ihren Großeltern von großer Bedeutung. Großeltern haben ein eigenständiges Umgangsrecht, das sie unabhängig von ihrem Kind – dem betreffenden Elternteil – einfordern und notfalls auch gerichtlich durchsetzen können. Großeltern können für ihre Enkelkinder eine wichtige emotionale Stütze sein, besonders in Zeiten familiärer Veränderungen. Sie bieten oft einen „trennungsfreien“ Raum und können dem Kind ein Stück vertrauter familiärer Welt erhalten. Die Entscheidung des OLG Brandenburg unterstreicht die Wichtigkeit, eine Balance zwischen den Bedürfnissen aller Beteiligten zu finden. Während der Kontakt zu den Großeltern gefördert werden sollte, muss auch auf die Belastung der Kinder und ihre anderen sozialen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Letztendlich geht es darum, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und ihnen stabile, liebevolle Beziehungen zu ermöglichen – sowohl zu ihren Eltern als auch zu ihren Großeltern.Der Fall vor dem OLG Brandenburg
Abwägung der Interessen
Bedeutung des Großeltern-Umgangsrechts
Fazit